Ergebnisse des Rates


Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen. 


  •  Antrag der UWG Fraktion: Angebote und Unterstützung für Allgemeine Sozialberatung in Gronau und Epe

    Nachdem der Ausschuss für Soziales, medizinische Versorgung und Bevölkerungsentwicklung und der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen haben, die bestehenden Beratungsangebote der Allgemeinen Sozialberatung für 2023 auf den Umfang einer halben Stelle aufzustocken, beschließt der Rat, die Mittel sofort außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

    Die dafür erforderlichen 40.000,- € sowie die 80.000,- € aus dem Notfallfond für Energie und Wasser sollen zudem entsprechend des NKF-CUIG im Haushalt isoliert werden.

  •  Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2022: Transparenz der politischen Arbeit

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat beschlossen, die bewährte Praxis fortzusetzen und die Arbeitskreise und –gruppen weiterhin nichtöffentlich stattfinden zu lassen. In den jeweiligen Ausschüssen soll künftig regelmäßig über die Beratungen in den Arbeitskreisen und –gruppen in öffentlicher Sitzung berichtet werden.

  •  Antrag der CDU-Fraktion vom 31.10.2022: Förderung Drilandsee Schwantretboot

    Der Rat hat beschlossen, der Wassersportabteilung von Vorwärts Gronau 09 eine Unterstützung von bis zu 5.000 Euro zur Anschaffung eines Tretbootes in Form eines Schwans zukommen zu lassen.

  • Letter of intent zwischen Gronau und Enschede

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat den Entwurf des Letter of Intent zur Kenntnis genommen und beschließt gemeinsam mit der Stadt Enschede die Absichtserklärung für die Zukunft zu unterzeichnen.

    Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung, den Rat jährlich im Herbst in einem gesonderten Tagesordnungspunkt über den Umsetzungsstand des Letter of intent zu informieren.

    Für den Tagesordnungspunkt waren der stellvertretende Bürgermeister Niels van den Berg und der Deutschland-Koordinator René Bogaarts aus Enschede zu Gast. Für die gemeinsame zukünftige Zusammenarbeit überreichte Niels van den Berg einen Krentenwegge an Bürgermeister Rainer Doetkotte.

    Der stellvertretende Bürgermeister aus Enschede Niels van den Berg und Bürgermeister Rainer Doetkotte.


  • Sportanlage ''Eper Blüten''

    Der Rat hat die Bedingungen der Fördervereinbarung sowie die Eckpunkte für künftige Erbbaurechtsverträge mit dem FC Epe 1912 e.V. und dem Turnverein Westfalia Epe 07 e.V. zur Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Fördervereinbarung mit dem FC Epe 1912 e.V. und dem Turnverein Westfalia Epe 07 e.V. abzuschließen.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen für die jeweilig benötigte Grundstücksteilfläche einen Erbbaurechtsvertrag nach positivem Baubeschluss zu schließen.

    3. Sollten die ehemaligen Sportanlagen später weiterveräußert werden, kommen diese Verkaufserlöse ausschließlich der Stadt Gronau zu Gute.

  • Einleitung eines  VgV-Verfahrens für die Planungsleistungen zur Bebauung der Hertie Baugrube

    Der Rat der Stadt Gronau hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verhandlungsverfahren für die Planungsleistungen (Architektur, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Projektsteuerung) mit skizziertem Lösungsvorschlag für die Fassaden durch die Architekten, auf der Basis des Innenstadtkonzeptes zur Bebauung der Hertie-Baugrube durchzuführen.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierungsliste um sämtliche noch ausstehenden Maßnahmen zu ergänzen und die Reihenfolge der Abarbeitung vom Rat neu beschließen zu lassen.

    3. Die Ratsfraktionen benennen Vertreter für das Wertungsgremium für die Auswahl des Architekturbüros, analog zum VgV-Verfahren „Historisches Rathaus“ an der Bahnhofstrasse.

    4. Für den Stellenplan werden die notwendigen Stellen schnellstmöglich ermittelt, um das VgV-Verfahren schnellstmöglich umzusetzen.

    5. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Alternativen mit der Kommunalaufsicht hinsichtlich des §107 GO und ggf. 108 GO sowie ggf. einer notwendigen Marktanalyse zu klären. Ausgehend von diesen Notwendigkeiten ist ebenfalls ein möglicher Zeitstrahl für die einzelnen Varianten zu erstellen, die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt dazulegen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

    A1) Die Erweiterung der beschlossenen Genossenschaft.
    A2a) Gründung einer weiteren Genossenschaft mit demselben Systempartner.
    A2a) Gründung einer weiteren Genossenschaft mit einer Ausschreibung eines Systempartners.
    B) Bau durch die Verwaltung im Rahmen eines VgV Verfahrens.
    C) Bau durch eine städtische Gesellschaft.
    D1) Vergabe an einen privaten Investor (Bau, Errichtung etc.) und anschließende Anmietung der notwendigen Flächen für die Verwaltung durch die Stadt.
    D2) Vergabe an einen privaten Investor (Bau, Errichtung etc.) und anschließender Erwerb von Teileigentum der notwendigen Verwaltungsflächen durch die Stadt.
    E) Prüfung, ob eine Kombination der Verfahren von A-D für die Errichtung der beiden Gebäude möglich ist.

    Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die inhaltliche Nutzung der beiden Gebäude den Gremien zur weiteren Beratung dazustellen und abzustimmen.

    6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fassadenwettbewerb für das Quartier Kurt-Schumacher-Platz / Hertie-Areal unverzüglich durchzuführen.

  • Gründung Projektgesellschaft Stadtwerke Gronau Glasfaser GmbH, Beitritt der SGG zum Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. als assoziiertes Mitglied

    1. Der Rat der Stadt Gronau hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gronau GmbH folgenden Beschluss gefasst:

    Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Gründung der Stadtwerke Gronau Glasfaser GmbH (SGG) als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gronau mit einer haftenden Eigenkapitaleinlage von max. 6,6 Mio. EUR gemäß dem mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Borken abgestimmten und beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages SGG zu und weist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Gronau zu einem gleichlautenden Beschluss an. 

    2. Der Rat der Stadt Gronau hat auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gronau im Anschluss an die Gründung der SGG gem. vorstehender Ziff. 1 folgenden Beschluss gefasst: 

    Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Beitritt der SGG zu dem Verein Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) e.V. als assoziiertes Mitglied und beauftragt die SGG einen entsprechenden Antrag an den Vereinsvorstand zu richten und weist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Gronau zu einem gleichlautenden Beschluss an. 

  • Jahresabschluss der Stadt Gronau (Westf.) für das Haushaltsjahr 2021

    Der Rechnungsprüfungsausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:

    1. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses stützt sich auf die Erkenntnisse des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2021 der beauftragten WPrG PKF Fasselt Partnerschaft mbB sowie der Präsentation der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung und die anschließende Erörterung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10.11.2022. 

    Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung erheben wir keine Einwendungen und billigen den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht 2021. 

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    1. Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW geprüften Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 467.698.730,79 € und einem Jahresüberschuss von 15.681.003,69 € fest.

    2. Der festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 15.681.003,69 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. 

  • Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Gronau (Westf.) für das Haushaltsjahr 2021

    Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat folgenden Beschluss gefasst: 

    Dem Bürgermeister der Stadt Gronau (Westf.) wird für den Jahresabschluss 2021 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt. 

  • Budgetbericht für das III. Quartal 2022

  • Einleitung des Benehmensverfahrens gem. § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst: 

    Der Rat der Stadt Gronau ist mit der Festsetzung des Umlagesatzes des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 24,9 Prozent der Umlagegrundlagen einverstanden und erteilt sein diesbezügliches Benehmen.

  • I. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2023 II. Abwassergebührenkalkulation für das Jahr 2023 III. Erlass einer Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat folgende Beschlüsse gefasst: 

    I. Der Rat beschließt den Wirtschaftsplan sowie die Finanzplanung des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) für das Wirtschaftsjahr 2023 als Anlage zum Haushaltsplan (Budget 2023) mit

    1. 
    Einnahmen: 18.635.125 €
    Ausgaben: 18.635.125 €
    Erträge: 10.452.810 €
    Aufwendungen: 8.492.352 €
    Überschuss: 1.960.458 €
    (siehe Anlage 1).

    2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan des Abwasserwerkes der Stadt Gronau (Westf.) erforderlich ist, wird auf 13.497.984 € festgesetzt.

    3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

    4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die vom Abwasserwerk im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

    II. Die Gebührenkalkulation auf Basis des Wirtschaftsplanes 2023 weist nachfolgende Gebührensteigerungen auf:

    Die Schmutzwassergebühr steigt von €/cbm 2,32 auf €/cbm 2,49 (+7,33 %).
    Die Niederschlagswassergebühr steigt von €/qm 0,43 auf €/qm 0,44 (+2,33 %).

    III. Der Rat der Stadt Gronau beschließt die 1. Änderungssatzung der Beitrags- und

    Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 27.01.2022 mit Wirkung vom 01. Januar 2023 (Anlage 3).

    § 4 Abs. 7 erhält folgende Fassung:
    Die Gebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich 2,49 €.

    § 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
    Die Niederschlagswassergebühr für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter (abflusswirksamer) Fläche i.S. des Abs. 1 beträgt jährlich 0,44 €/qm.

  • Bedarf an weiteren Stellen im Stellenplan 2022 wegen der Auswirkungen des Wohngeld-Plus-Gesetz

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst: 

    1. Der Rat beschließt die Ergänzung des Stellenplans 2022, Fachdienst 350 Soziales um 10 unbefristete Stellen (Stellennummern 350.110 bis 350.119), Sachbearbeitung Wohngeld, Entgeltgruppe EG 9a TVöD bzw. BesGr A 9 m.D. LBesO.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30.06.2023 einen Sachstandbericht über die Entwicklung der Fallzahlen und die Auswirkungen auf die personelle Ausstattung zu erstellen und im Fachausschuss vorzulegen. 
  • Systempartner der Genossenschaft ''Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG''

    Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften 

    Die Ziffer I (1-6) der Beschlussvorlage wurde vertagt, sodass ausschließlich über die Ziffer II beraten wird.

    Darüber hinaus hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:

    II) 
    7. Der Rat wählt Herrn Dr. André Gille als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied Thorsten Sawatzky zum Sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Soziales, Medizinische Versorgung und Bevölkerungsentwicklung.

  • Übertragung der städt. Tiefgarage

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Übertragung der Tiefgarage an die Stadtwerke Gronau beschlossen.

  • Tausch von Grundstücksflächen auf dem Germania-Gelände

    Der Rat hat beschlossen, dass vor Abschluss des Bürgerworkshops keine Flächen auf dem Germania-Gelände vergeben werden.

  • Verkauf einer städt. Immobilie - ehem. Tennishalle am Brechter Weg

    Der Rat hat beschlossen, die ehemalige Tennishalle nicht zu verkaufen, bevor die Öffentlichkeit Gelegenheit hatte, sich zu einer weiteren touristisch/ökologischen Nutzung des Dreiländersees und seiner Umgebung zu äußern. Dazu soll eine Bürgerversammlung stattfinden, in der die Entwicklungsabsichten darzustellen sind.

  • Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation 

  • Altuelles zur Corona-Pandemie 

  • Mitteilungen der Verwaltung

    Für den Fall eines leider nicht auszuschließenden, länger andauernden Stromausfalls, wurde ein Konzept zur Errichtung sogenannter Notfall-Informationspunkte erarbeitet. Dieses kreiseinheitliche Konzept wurde durch eine Arbeitskruppe erarbeitet, an der auch die Stadt Gronau beteiligt ist.

    Bei den Notfall-Informationspunkten handelt es sich um vorab bekanntzugebende Örtlichkeiten im Gemeindegebiet, die im Ereignisfall besetzt werden. Sie dienen dazu Notfallmeldungen für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei von Hilfesuchenden persönlich entgegenzunehmen, wenn die Kommunikationsnetze ausfallen. Dies wird bei einem länger andauernden Stromausfall der Fall sein wird. Darüber hinaus kann die Bevölkerung an den Notfallinformationspunkten Informationen zur aktuellen Lage einholen.

    Die Notfallinformationspunkte werden im Bedarfsfall 24/7 personell besetzt sein und nach einem festgelegten Schema kurzfristig hochgefahren.

    Für das Gemeindegebiet Gronau und Epe werden insgesamt 5 dieser Punkte vorgehalten:

    • Feuer- und Rettungswache, Eper Straße 76
    • WGG, Enscheder Straße 130a
    • THW Gerätehaus, Vereinsstraße 135
    • Amtshaus Epe, Agathastraße 39
    • Feuerwehrgerätehaus Epe, Kohlingstraße 3

    Diese werden zurzeit mit externen Energieeinspeisemöglichkeiten ausgestattet, welche dann über Notstromgeneratoren versorgt werden können. Ausreichend dimensionierte Notstromgeneratoren wurden bereits angeschafft. Zudem werden für die Notstromgeneratoren Anhänger beschafft, sodass ein mobiler Einsatz - im Bedarfsfall auch für andere Einsatzzwecke - gewährleistet ist.

    Weiter wird aktuell ein Konzept erarbeitet, wie die Behördenkommunikation während eines Blackouts zumindest im Gemeindegebiet als "Insellösung" aufrechterhalten werden kann. Dies ist notwendig, sofern auch das Digitalfunknetz im „worst case“ ausfallen und somit die Regelkommunikation zwischen Feuerwehr und Leitstelle ausfallen sollte.

    Der kommunale Krisenstab tagt diesbezüglich in regelmäßigen Abständen.

  • Werner-von-Siemens-Gymnasium, Miete einer Containeranlage Vergabeentscheidung 

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat beschlossen, dass der Zuschlag für die Miete einer Containeranlage für das Werner-von-Siemens-Gymnaisum erteilt wird.

  • Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2031

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    Der Zuschlag für die ausgeschriebenen Entsorgungsdienstleistungen für die Zeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2031 wird erteilt.