Bürgerantrag vom 25.10.2022 "Einführung eines Wassermanagements"
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bürgerantrag zur weiteren Beratung in die Sitzungen der folgenden Ausschüsse verwiesen: Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz, Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz und Betriebsausschuss des Abwasserwerkes.
Antrag der UWG Fraktion: Angebote und Unterstützung für Allgemeine Sozialberatung in Gronau und Epe
Der Haupt- und Finanzausschuss hat beschlossen die bestehenden Beratungsangebote der Allgemeinen Sozialberatung für 2023 auf den Umfang einer halben Stelle aufzustocken und empfiehlt dem Rat die Mittel sofort außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die dafür erforderlichen 40.000,- € sowie die 80.000,- € aus dem Notfallfond für Energie und Wasser sollen zudem entsprechend des NKF-CUIG im Haushalt isoliert werden.
Sportanlage "Eper Bülten"
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Bedingungen der Fördervereinbarung sowie die Eckpunkte für künftige Erbbaurechtsverträge mit dem FC Epe 1912 e.V. und dem Turnverein Westfalia Epe 07 e.V. zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die dargestellte Fördervereinbarung mit dem FC Epe 1912 e.V. und dem Turnverein Westfalia Epe 07 e.V. abzuschließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen für die jeweilig benötigte Grundstücksteilfläche einen Erbbaurechtsvertrag nach positivem Baubeschluss zu schließen.
3. Sollten die ehemaligen Sportanlagen später weiterveräußert werden, kommen diese Verkaufserlöse ausschließlich der Stadt Gronau zu Gute.
Einleitung eines VgV-Verfahrens für die Planungsleistungen zur Bebauung der Hertie Baugrube
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein VgV-Verhandlungsverfahren für die Planungsleistungen (Architektur, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Projektsteuerung) mit skizziertem Lösungsvorschlag für die Fassaden durch die Architekten, auf der Basis des Innenstadtkonzeptes zur Bebauung der Hertie-Baugrube durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierungsliste um sämtliche noch ausstehenden Maßnahmen zu ergänzen und die Reihenfolge der Abarbeitung vom Rat neu beschließen zu lassen.
3. Die Ratsfraktionen benennen Vertreter für das Wertungsgremium für die Auswahl des Architekturbüros, analog zum VgV-Verfahren „Historisches Rathaus“ an der Bahnhofstrasse.
4. Für den Stellenplan 2023 werden die notwendigen Stellen ermittelt, um das VgV-Verfahren schnellstmöglich umzusetzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Alternativen mit der Kommunalaufsicht hinsichtlich des §107 GO und ggf. 108 GO sowie ggf. einer notwendigen Marktanalyse zu klären. Ausgehend von diesen Notwendigkeiten ist ebenfalls ein möglicher Zeitstrahl für die einzelnen Varianten zu erstellen, die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt dazulegen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
A1) Die Erweiterung der beschlossenen Genossenschaft.
A2a) Gründung einer weiteren Genossenschaft mit demselben Systempartner.
A2a) Gründung einer weiteren Genossenschaft mit einer Ausschreibung eines Systempartners.
B) Bau durch die Verwaltung im Rahmen eines VgV Verfahrens.
C) Bau durch eine städtische Gesellschaft.
D1) Vergabe an einen privaten Investor (Bau, Errichtung etc.) und anschließende Anmietung der notwendigen Flächen für die Verwaltung durch die Stadt.
D2) Vergabe an einen privaten Investor (Bau, Errichtung etc.) und anschließender Erwerb von Teileigentum der notwendigen Verwaltungsflächen durch die Stadt.
E) Prüfung, ob eine Kombination der Verfahren von A-D für die Errichtung der beiden Gebäude möglich ist.Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die inhaltliche Nutzung der beiden Gebäude den Gremien zur weiteren Beratung dazustellen und abzustimmen.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Fassadenwettbewerb für das Quartier Kurt-Schumacher-Platz / Hertie-Areal unverzüglich durchzuführen.
Einleitung des Benehmensverfahrens gem. § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau ist mit der Festsetzung des Umlagesatzes des Kreises Borken für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 24,9 Prozent der Umlagegrundlagen einverstanden und erteilt sein diesbezügliches Benehmen.
Bedarf an weiteren Stellen im Stellenplan 2022 wegen der Auswirkungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse:
1. Der Rat beschließt die Ergänzung des Stellenplans 2022, Fachdienst 350 Soziales um 10 unbefristete Stellen (Stellennummern 350.110 bis 350.119), Sachbearbeitung Wohngeld, Entgeltgruppe EG 9a TVöD bzw. BesGr A 9 m.D. LBesO.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30.06.2023 einen Sachstandbericht über die Entwicklung der Fallzahlen und die Auswirkungen auf die personelle Ausstattung zu erstellen und im Fachausschuss vorzulegen.