„Jede Demokratie lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger“, erklärte Schellen. „Nehmen Sie Ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahr. Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den neuen Landtag einzieht.“ An der Urnenwahl teilnehmen kann auch, wer die rechtzeitige Absendung der Briefwahlunterlagen verpasst hat und stattdessen ein Wahllokal in seinem Wahlkreis aufsucht.
Was ist zum Wählen notwendig?
Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für mögliche Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Wer die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren hat, kann bei Vorlage von Personalausweis oder Pass dennoch in seinem Wahllokal wählen.
Die genaue Adresse des zugewiesenen Wahlraums befindet sich in der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum kann sich seit der letzten Wahl geändert haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick in die Wahlbenachrichtigung. Viele Gemeinden bieten zusätzlich in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben auch telefonisch Auskunft.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt und die Briefwahl verpasst hat, muss seinen Wahlschein und einen Ausweis in ein Wahllokal seines Wahlkreises mitnehmen. Aus Infektionsschutzgründen wird im Wahlraum insbesondere das Tragen einer Maske empfohlen, die bei Bedarf zur Identifizierung kurz abgenommen werden kann.
Wahlzeit
Die Wahlräume sind am kommenden Sonntag (15. Mai) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Auch die Auszählung ist öffentlich.
Stimmzettel
Im Wahlraum erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 69 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel. Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden:
- Die Erststimme in der linken, schwarz gedruckten Spalte des Stimmzettels ist für den Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis maßgeblich. Die Wählerinnen und Wähler in den 128 Wahlkreisen können sich zwischen fünf bis zwölf Bewerberinnen und Bewerbern für den Wahlkreis entscheiden. Im Wahlkreis gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
- Mit der Zweitstimme in der rechten, blauen Spalte des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler auf eine der 29 Landeslisten der Parteien festlegen. Die Namen der ersten (höchstens) fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, sind auf dem Stimmzettel vermerkt.
Zur ersten Orientierung ist ein Muster des Stimmzettels am Zugang zum Wahlraum ausgehängt.
Barrierefreiheit
Ist ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreichbar, erteilen die Wahlämter der Kommunen auf Antrag noch bis Freitag (13. Mai), 18 Uhr, Wahlscheine, damit Betroffene in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang im Wahlkreis wählen können. Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone und akustischer Unterstützung abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.
Wahlstatistik
In zuvor bestimmten Wahlräumen und Briefwahlbezirken erhalten alle Wahlberechtigten besonders gekennzeichnete Stimmzettel. Sie dienen der Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik. Untersucht werden anonym die Wahlbeteiligung und das Stimmabgabeverhalten verschiedener, nach Alter und Geschlecht zusammengesetzter Wählergruppen. Wer in einem der für die Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirke an der Wahl teilnimmt, kann nur mit einem entsprechend gekennzeichneten Stimmzettel wählen. „Selbstverständlich ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis ausnahmslos gewahrt wird“, betont der Landeswahlleiter.
In den Wahlräumen wird durch Aushänge über die Erhebung informiert. Ist der eigene Wahlbezirk für die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bestimmt, steht dies auch in der Wahlbenachrichtigung.
Wählerbefragung
In vielen Stimmbezirken in Nordrhein-Westfalen befragen Mitarbeiter der Meinungsforschungsinstitute die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Wahlentscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung oder Beeinflussung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen, Hochrechnungen und Analysen für die Medien am Wahlabend.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagwahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw.