Mit dem Start des STADTRADELNS am 1. Mai steht dieser Monat in Gronau ganz im Zeichen des Radfahrens. Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass noch einmal die Radfahrsicherheit zum Thema zu machen. Hier möchten wir auf einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
- Autofahrerinnen und Autofahrer müssen beim Überholen von Fahrrädern in der Stadt einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Außerhalb des Ortes müssen mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden.
- Autos dürfen nicht auf Schutzstreifen und Radwegen oder in zweiter Reihe parken.
- Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerhalb des Ortes beim Rechts-Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden werden.
- Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn ein Auto ein Fahrrad überholen möchte, muss ein Abstand von 1,5 Metern einhalten. Das gilt auch, wenn zwei Fahrräder nebeneinander fahren. Wenn das Überholen nicht möglich ist, muss der Autofahrer oder die Autofahrerin auf eine passende Gelegenheit zum Überholen warten.
Die Stadt Gronau erinnert an die gegenseitige Rücksichtnahme unter allen, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Besonders attraktiv ist das Radfahren auf Fahrradstraßen. Davon gibt es in Gronau gleich mehrere :
- Eschweg
- Laubstiege
- Friedensweg
- Haberskamp
- Am Buddenbrook
- Auf der Sunhaar