Bebauungsplan für die DOC-Erweiterung in Ochtrup ist endgültig unwirksam


Daraufhin hat im Normenkontrollverfahren der Stadt Nordhorn das Oberverwaltungsgericht Münster im Urteil vom 26.10.2020 den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dagegen legten sowohl die Stadt Ochtrup als auch der Vorhabenträger Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Vor dem Hintergrund eines richtungsweisenden Urteils des BVerwG aus Januar 2022 zum Outlet Center in Remscheid haben die Stadt Ochtrup und der DOC-Betreiber die Revision gegen das OVG-Urteil jetzt zurückgenommen und der bereits anberaumte Verhandlungstermin wurde vom Gericht aufgehoben. Festzuhalten bleibt, dass der Normenkontrollantrag der Stadt Nordhorn gegen den Bebauungsplan somit erfolgreich war und sich damit auch die zurückgestellten Normenkontrollverfahren von Gronau und Wettringen erledigt haben.

„Dieser positive Prozessverlauf bestärkt die regionale Initiative darin, dass es richtig war gegen die immensen Erweiterungsabsichten gerichtlich vorzugehen. Auch wenn jetzt abzuwarten bleibt, wie der Betreiber und die Stadt Ochtrup weiter agieren, so betonen wir, dass bei großen Einzelhandelsvorhaben die Regionalverträglichkeit stets gewahrt werden muss.“, erklären Dr. Peter Lüttmann, Bürgermeister der Stadt. Rheine, und Ingo Niehaus, Geschäftsführer der EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH stellvertretend für den Zusammenschluss der Umlandkommunen und Kreise.

Sollten McArthurGlen als Betreiber und die Stadt Ochtrup trotz der nunmehr endgültigen Aufhebung des Bebauungsplans an einer Erweiterung des DOC-Ochtrup weiter festhalten wollen, so müssen sämtliche Planverfahren neu gestartet werden. „Da schauen wir dann wieder ganz genau hin!“, bekräftigen bereits jetzt die Umlandkommunen und bedanken sich bei Prof. Dr. Olaf Bischopink von Baumeister Rechtsanwälte und bei Rechtsanwalt Dr. Heinz Janning für die engagierte Unterstützung in den vergangenen Jahren.