Ausführliche Informationen zu den Sitzungsunterlagen erhalten Sie hier.
Amtseinführung und Verpflichtung neuer Ratsmitglieder
Pascal Dust (FDP) wurde in feierlicher Form in sein Amt als Ratsmitglied eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Herr Dust tritt die Nachfolge von Herrn Josefs an, der sein Ratsmandat einschließlich der Gremiensitze niedergelegt hat.
Klimaschutzkonzept für die Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau beschließt das integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Gronau, dessen Umsetzung sowie den Aufbau eines Klimaschutz-Controllings.
Förderantrag für ein Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Der Rat der Stadt Gronau beauftragt die Verwaltung, den Antrag für ein Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement zu stellen und den erforderlichen Eigenanteil (60%) im Haushalt, erstmalig in 2023, einzustellen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, beim Fördergeber im Rahmen der Anschlussförderung eine zusätzliche 1/2 Stelle für das Klimaschutzmanagement zu beantragen.
Verlängerung des Projektes "Plan G"
Der Rat beschließt, das Projekt "Plan G" um weitere 2 Jahre bis zum 30.06.2025 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt die entstehenden Kosten im Haushalt einzuplanen. Der Jugendhilfeausschuss ist sehr zufrieden mit der bisher geleisteten Arbeit.
Weiterführung der ehemaligen BUT Schulsozialarbeit ab 2023
- Auf Grund des Zuwendungsbescheides vom 09.02.2022 der Bezirksregierung Münster zur Förderung von Schulsozialarbeit in NRW (Anlage 1) für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2023, werden die 3,5 VZÄ Stellenanteile Schulsozialarbeit unbefristet in den Stellenplan der Stadt Gronau eingestellt und bei entsprechender Eignung das vorhandene Personal weiterbeschäftigt.
- Soweit das Land NRW eine Teilförderung der Schulsozialarbeit über den 31.07.2023 hinaus offerieren sollte, wird die Stadt Gronau die verbleibenden Personalkosten (entsprechend der vorgelegten Bedarfsplanung) aus kommunalen Mitteln ergänzen.
- Sollte das Land NRW das Förderprogramm mit der Finanzierung der 3,5 Stellen BuT gestützter Schulsozialarbeit zugunsten der Stadt Gronau nicht wieder auflegen, ist ab dem 31.07.2023 die Gesamtfinanzierung aus kommunalen Mitteln sicher zu stellen.
Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung "Hofstelle Markenfort" im Sozialraum Gronau-Ost
1. Die Stadt Gronau beschließt die Errichtung einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung „Hofstelle Markenfort“ im Sozialraum Gronau-Ost mit der Option auf eine Erweiterung um eine sechste Gruppe gemäß der Bedarfsplanung 2021 - 2025 „Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ (Vorlage 792/2020 und 1. Ergänzung 792/2021). Dabei wird die Kindertageseinrichtung im Investorenmodell (im Eigentum des künftigen Trägers) errichtet.
2. Die Trägerschaft für die neue Kindertageseinrichtung „Hofstelle Markenfort“ wird übertragen auf:
Christliches Jugenddorfwerk Deutschland e.V. CJD
3. Das Jugendamt wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge zu stellen, alle notwendigen Regelungen vorzubereiten und den Entscheidungsgremien vorzulegen.
Jahresabschluss für das Abwasserwerk der Stadt Gronau (Westf.)
- Der Rat der Stadt Gronau stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Gronau für das Wirtschaftsjahr 2021 mit einer Bilanzsumme von 72.790.127,29 € und einem Ergebnis von 2.784.343,28 € fest.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt, aus dem Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2021 die Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 148.873 € an die Stadt Gronau auszuschütten und den verbleibenden Jahresüberschuss gemäß Ratsbeschluss vom 09.03.2022 zu verwenden. Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 2.635.470,28 € soll danach an die Stadt Gronau ausgeschüttet und in derselben Höhe wieder in die Kapitalrücklage eingelegt werden (Schütt aus – Hol zurück- Verfahren bzw. Passivtausch). Dabei werden die wieder eingelegten Gewinne des Abwasserwerks nicht in die Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des Gebührenhaushalts berücksichtigt.
- Der Rat beschließt, die Gewinnrücklage in Höhe von 6.166.764,68 Euro an die Stadt Gronau auszuschütten und zugunsten der Kapitalrücklage in der Bilanz des Abwasserwerks des Jahres 2022 unmittelbar wieder einzulegen. Dabei werden die wieder eingelegten Gewinne des Abwasserwerks nicht in die Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalverzinsung im Rahmen des Gebührenhaushalts berücksichtigt.
- Der Rat der Stadt Gronau erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis und verweist ihn gemäß § 101 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mit den dazugehörigen Anlagen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Haushaltskonsolidierung - Optionen und konkrete Vorschläge
Der Rat nimmt Kenntnis von der Notwendigkeit und den Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung und beschließt im übrigen eine Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss zwecks Detailberatung der dargestellten Optionen.
Beteiligung an Fa. Bürgerwind Gronau Epe GmbH & Co. KG - Vereinbarung zur Übertragung des Beteiligungsangebots auf grogeno - Bürgerenergie Gronau eG
Der Rat beschließt, dass der Bürgermeister die Vereinbarung zur Beteiligung rechtsverbindlich abschließt.
Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung zugunsten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH
Der Rat stimmt der Übernahme einer 80%-igen Bürgschaft in Höhe von 1.120.000,00 Euro für ein Darlehen in Höhe von 1.400.000,00 Euro zu Gunsten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH zu. Als jährliche Avalprovision erhält die Stadt Gronau den Zinsvorteil zwischen dem verbürgten/unverbürgtem Darlehen, mindestens jedoch 0,5% der verbürgten Summe.
Sachstandbericht Sporthallen Gasstrasse
- Der Rat nimmt den aktuellen Projektstand für die Sanierung und Erweiterung der Sporthallen Epe einschließlich der finanziellen Auswirkungen und der geplanten Zeitschiene zur Kenntnis.
- Der Rat beschließt auf Grundlage dieser Kenntnisnahme den Baubeschluss für die Sanierung und Erweiterung der Sporthallen Epe zu fassen.
Anpassung der Planung 2. Bauabschnitt Freianlagen Innenstadt im Bereich Mühlenplatz
Der Rat beschließt die Planungsänderungen im Bereich Mühlenplatz anzupassen.
110. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Südliche Steinstraße - West", Stadtteil Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dienstleistungs-, Schulungs und Forschungszentrum Steinstraße“, Stadtteil Gronau 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB 3. Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
1. Die 110. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Dienstleistungs-, Schulungs- und Forschungszentrum Steinstraße“, Stadtteil Gronau werden gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt für den nachfolgenden beschriebenen Geltungsbereich
Der Umgriff der v.g. Bauleitpläne umfasst das in der Planzeichnung dargestellte, östliche Teilstück der Bahnbrache südlich der Steinstraße. Innerhalb des Umgriffs liegt eine noch durch Vermessung zu bestimmende Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Gronau, Flur 8, Flurstück 833.
Ziele der Planung sind die Darstellung einer gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplan sowie die Schaffung des Planungsrechts für die Umsetzung der beabsichtigten Vorhaben im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Die mit dem Schreiben des Vorhabenträgers vom 25.5.2022 gesetzten Rahmenparameter, hinsichtlich des Hotelbetriebes (Art, Kategorie und Größe), sind in diesem Zuge für das weitere Verfahren vertraglich abzusichern.
2. Die Öffentlichkeit ist frühzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
3. Parallel hierzu sind die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und aufzufordern, sich zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
110. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Südliche Steinstraße - West", Stadtteil Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Dienstleistungs-, Schulungs und Forschungszentrum Steinstraße“, Stadtteil Gronau, Stellungnahme des Vorhabenträgers zur Ursprungsvorlage Nr. 289/2022
Der Rat nimmt die Stellungnahme des Vorhabenträgers zur Kenntnis.
Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation (Stand 15.06.2022)
Der Rat nimmt den Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation zur Kenntnis.
Ergebnis der Ausschreibung: Soziale Betreuung von geflüchteten Menschen in Gronau ab dem 01.07.2022
Der Rat nimmt das Ergebnis der erfolglosen Ausschreibung "Soziale Betreuung von geflüchteten Menschen" zur Kenntnis.
Personal- und Organisationsänderungen im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine
- Der Rat der Stadt Gronau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu geplanten Personal- und Organisationsänderungen im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt, den Stellenplan 2022 um die Stelle 350.054, "Flüchtlingsbetreuung" im Umfang von 1,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ), Entgeltgruppe 10 TVöD / alternativ A11 Landesbesoldungsordnung NRW zu erweitern.
- Der Rat beschließt, die Bezeichnung der neuen Stelle "Flüchtlingsbetreuung" in "Integrationsmanagement" zu ändern.
- Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, ob die neue Stelle mit einer höheren Besoldung (EG 11/A12) ausgeschrieben werden kann.
Sachstand zur Corona-Pandemie (Stand 15.06.2022)
Der Rat nimmt den Sachstand zur Corona-Pandemie zur Kenntnis. Der Rat bittet die Verwaltung dass auch zukünftig weitere Sachstände mitgeteilt werden können.
Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Mezöberény / Ungarn
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt Kenntnis von den Planungen zur Fahrt nach Mezöberény anlässlich des Jubiläums der Städtepartnerschaft.
Jubiläum der Städtepartnerschaft mit Bromsgrove / Großbritannien
Der Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis von den Planungen zur Partnerstadt Bromsgrove anlässlich des Jubiläums.
Spenden resultierend aus anteiligen Gewinnabführungen der Sparkasse Westmünsterland
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die anteilige Gewinnausschüttung der Sparkasse Westmünsterland erfolgt in geplanter Höhe laut Haushaltsplan 2022 und soll gemäß dieser Beschlussvorlage wie folgt ausgezahlt werden:
- Kindergärten in Gronau und Epe 40.850,00 €
- Schulen in Gronau und Epe 80.300,00 €
Abberufung einer Prüferin sowie Bestellung eines Prüfers und einer Prüferin im Fachdienst Rechnungsprüfung
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt,
1. Frau Stadtamtfrau Corinna Schulte wird mit Wirkung zum 30.06.2022 als Prüferin des Fachdienstes Rechnungsprüfung abberufen.
2. Frau Dipl-Verwaltungsfachwirtin Ramona Kubik wird mit Wirkung zum 01.07.2022 als Prüferin des Fachdienstes Rechnungsprüfung bestellt.
3. Herr Stadtoberinspektor Markus Böing wird mit Wirkung zum 01.08.2022 als Prüfer des Fachdienstes Rechnungsprüfung bestellt.