Umgetauscht werden müssen:
- alle Papier-Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (das können graue, rosafarbene oder DDR-Führerscheine sein)
- Betroffen sind zudem Scheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 im Scheckkartenformat ausgeben wurden
Wichtig sind das Geburtsjahr und das Ausstellungsdatum des Führerscheins.
- Für Führerscheine aus Papier (also graue, rosafarbene oder Dokumente aus der DDR), ist das Geburtsjahr des Inhabers relevant. Diese Scheine wurden vor dem ersten Januar 1999 ausgestellt.
- Für Dokumente im Scheckkartenformat, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungdatum relevant.
Ausnahme: Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden, können den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 durchführen.
Fristen sind einzuhalten
Der Umtausch ist verpflichtend. Die Ablaufdaten beziehen sich aber stets auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Allerdings ist es eine Ordnungswidrigkeit mit einen Führerschein zu fahren, der schon hätte umgetauscht werden müssen.
Fristen werden verlängert
Aufgrund von Corona sind bereits zahlreiche Termine bei den Stadtverwaltungen ausgebucht. Aus diesem Grund soll die erste Frist vom 19. Januar 2022 um ein halbes Jahr verlängert werden. Bis das rechtskräftig ist, wurde entschieden, dass bis zum 19. Juli 2022 kein Bußgeld bei betroffenen Scheinen fällig wird.
Umtausch des Führerscheins vor Ort
Für die Erteilung oder den Umtausch des Führerscheins ist der Kreis Borken zuständig. Die Anträge können jedoch auch im Rathaus-Service (Neustraße 31) gestellt werden. Der Rathaus-Service leitet diese anschließend für Sie an den Kreis Borken weiter. Den Umtausch des bisherigen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein kann auch im Rathaus-Service beantragt werden. Dies gilt auch bei Ablauf der Gültigkeit.
Mitzubringen sind der Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie 25,30 Euro. Des Weiteren wird empfohlen einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden: https://termine-reservieren.de/termine/gronau/ Vor Ort gilt die 3G-Regel.
Gegebenenfalls kann auch eine Karteikartenabschrift nötig sein. Es handelt sich um einen Auszug der persönlichen Daten aus dem Fahrerlaubnisregister der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Das gilt für Scheine aus Papier, die vor 1999 nicht von der Behörde ausgestellt wurden, an der nun ein Umtausch erfolgen soll. In der Regel kann der Antrag online gestellt werden.
Grund für den Umtausch
Der neue EU-Führerschein besitzt eine Befristung bei der Gültigkeit und muss zukünftig nach 15 Jahren ausgetauscht werden. Damit sollen unter anderem Fälschungen erschwert werden. Auch eine EU-weite Einheitlichkeit ist ein Grund für den Umtausch.