In den kreiseigenen Impfstellen in Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau wird die Impfung nur nach vorheriger Terminbuchung ab 18 Jahren möglich sein. Da der Impfstoff zu Beginn nur begrenzt verfügbar ist, werden Impftermine priorisiert nur für folgende Gruppen angeboten:
- Berufsgruppen, die von der Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) betroffen sind (Nachweis: Arbeitgeberbescheinigung).
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht mit den zugelassenen mRNA-Impfstoffen geimpft werden können (Nachweis: ärztliches Attest).
Eine Impfung mit Novavax ist nur mit vorheriger Terminbuchung möglich.
Zur Terminbuchung für eine Impfung mit Novavax ist zunächst eine Registrierung über das folgende Formular erforderlich: www.kreis-borken.de/coronaimpfung-novavax
Zum Nachweis einer Priorisierung ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung bzw. eines ärztlichen Attests erforderlich. Einen Vordruck der Arbeitgeberbescheinigung kann unter www.kreis-borken.de/arbeitgeberbescheinigung-novavax heruntergeladen werden. Der Nachweis über die Priorisierung muss bereits bei der Registrierung hochgeladen werden. Registrierte Personen erhalten dann zunächst eine Eingangsbestätigung. Sobald die Impfstoffmenge und der Zeitpunkt der Verfügbarkeit bekannt sind, erhält diese Personengruppe per E-Mail einen Impftermin beziehungsweise die Möglichkeit zur Terminbuchung.
Sobald genügend Impfstoff für alle Personengruppen verfügbar ist, wird der Impfstoff für alle Personen ab 18 Jahren freigegeben. Weiterhin ist ausreichend mRNA-Impfstoff von Biontech und Moderna verfügbar. Diese Impfstoffe sind ebenfalls sehr wirksam und sicher.