Angepasste Quarantäneregelungen
Die angepassten Quarantäneregelungen gelten seit dem 16. Februar.
Neue Corona-Regeln ab Samstag, 19. Februar
Am Samstag, 19. Februar, wird der erste Schritt für Lockerungen gelten.
Dann gilt:
- Alle Kontaktbeschränkungen im Privaten für vollständig geimpfte und genesene Personen fallen weg.
- Die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen bleiben vorerst bis zum 19. März bestehen: Treffen sind für sie nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.
- Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
- Im Einzelhandel wird es keine Zugangsbeschränkungen mehr geben, 2G fällt also weg. Es besteht die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen, lediglich "dringend empfohlen" wird das Tragen einer FFP2-Maske.
- Kontaktfreier Sport im Freien auf Sportstätten ist wieder als 3G möglich. Das betrifft etwa Leichtathletik, Tennis auf Außenanlagen und Golf. Bei Ungeimpften greifen die für sie geltenden Kontaktbeschränkungen.
- Für Fahrschulen und Sonnenstudios gilt 3G.
- Öffentliche Bibliotheken können mit 3G genutzt werden, bei der kontaktlosen Bibliotheksnutzung entfällt die 3G-Regel.
- Für körpernahe Dienstleistungen gilt 3G, nicht-immunisierte Personen müssen eine FFP2-Maske tragen.
- Das Verbot von Publikumsmessen mit normalerweise mehr als 750 gleichzeitig anwesenden Besuchern entfällt. Die Messen sind als 2G-Veranstaltungen zulässig.
Die restlichen Schutzmaßnahmen bleiben bis auf Weiteres bestehen.
Pooltests an Grundschulen
Das Schulministerium teilt mit, dass an den Grundschulen ab dem 28. Februar keine Pooltests mehr gemacht werden. Eltern sollen ihre Kinder dreimal die Woche Zuhause testen. Die Tests erhalten die Eltern von den Schulen.
Für geimpfte oder genesene Grundschul-Lehrkräfte und immunisierte Grundschülerinnen und Grundschüler entfällt die Testpflicht komplett.
Mehr Informationen zu den Pooltestungen finden Sie hier auf der Seite des Schulministeriums NRW