Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Sitzungsunterlagen.
Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 28.11.2022; Vergabe von Grundstücken nach dem Erbpachtrecht
Der Rat hat beschlossen, den TOP in die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen.
Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 28.11.2022; Unterstützung für gehörlose und hörbehinderte Menschen
Der Rat hat beschlossen, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, medizinische Versorgung und Bevölkerungsentwicklung zu vertagen.
Antrag der Fraktion GAL/LINKE vom 28.11.2022; Durchführung eines Ortstermins im innerstädtischen Wald
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftrag einen Ortstermin zum Plangebiet Pfarrer-Reukes-Straße vor der nächsten Befassung im Fachausschuss durchzuführen. Hierbei werden entsprechende sachverständige Personen hinzugezogen.
Antrag der UWG-Fraktion vom 04.12.2022; Bebauungsplan Nr. 224 „Alfertring“ (2. Änderung und Ergänzung, Stadtteil Epe, beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB)
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Plankonzeption für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage) wird gebilligt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Einbringung des Haushalts 2023
Der Rat nimmt den Budgetentwurf 2023 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse.
Mobilitätskonzept Gronau 2035
Der Rat hat folgende Änderung beim Evaluationskonzept (Seite 178 des Mobilitätskonzeptes 2035) beschlossen: Die Umsetzungsanalyse sowie der Umsetzungsbericht findet einmal jährlich, die Zielerreichungsanalyse alle vier Jahre statt.
Der Rat der Stadt Gronau hat das Mobilitätskonzept 2035 mit den Änderungen des Evaluationskonzeptes beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen das CO2 Einsparungspotenzial mit anzugeben.
Vorstellung des Projekts „Wasserstoffinfrastruktur in der Region“ durch die Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co.KG
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat, der Bürgermeister möge die anliegende Absichtserklärung für die Stadt Gronau unterschreiben.
Systempartner der Genossenschaft „Kommunale Genossenschaft Gronauer Innenstadt eG“
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50,58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften
Die Punkte 1-7 wurden vertagt.
Punkt 8:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgende Beschlüsse bzw. nimmt zur Kenntnis:
1. Der Rat bestellt Herrn Fabian Mengelkamp als Nachfolger für Frau Doris Kreimer-Mensing zum stellv. Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
2. Der Rat bestellt Herrn Lars Krude als Nachfolger für Herrn Heiko Klaas zum stellv. sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Digitales.
3. Der Rat bestellt Herrn RM Ulrich Doetkotte als persönlichen Stellvertreter von Herrn Timo Meyerink in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH.
Kostenregelung bei der gegenseitigen Hilfeleistung der Feuerwehren im Kreis Borken im Rahmen von überörtlichen Einsatzkonzepten
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Für den Fall, dass sich Feuerwehren im Rahmen von überörtlichen Konzepten unterhalb der Großeinsatzlage oder Katastrophe im Kreis Borken gegenseitig Hilfe leisten, wird mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag eine Kostenregelung getroffen.
Aufhebung des Sperrvermerks in Bezug auf die Fachkraftstelle Jugendgerichtshilfe
Der Rat hat beschlossen, den Sperrvermerk der Stelle 351.132 Jugendgerichtshilfe zum 01.04.2023 aufzuheben.
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Ahaus, Borken, Gronau und des Kreises Borken
Der Rat hat der Anpassung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Ahaus, Borken, Gronau und des Kreises Borken auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 1) zugestimmt.
Bedarfsplanung Schulsozialarbeit an allen Schulstandorten der Stadt Gronau 2023 bis 2026
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau begrüßt die Bemühungen des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie ein Anschlussförderprogramm im Umfang von 50 Personalstunden pro Woche für Schulsozialarbeit ab dem 01.01.2023 zu generieren und tritt bei Bedarf mit kommunalen Mitteln in die Finanzierung ein, falls eine Finanzierungslücke von einem Monat entsteht.
Kenntnisnahme zur Verlängerung der Optionsfrist nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) i. V. m § 27 Abs. 22 S. 3 UStG i. V. m. § 27 Abs. 22a UStG i. V. m. Jahressteuergesetz 2022
Der Haupt- und Finanzausschuss respektive Rat der Stadt Gronau nimmt Kenntnis von der möglichen gesetzlichen Verlängerung der Optionsfrist des § 2b UStG bis zum 31. Dezember 2024.
Beschluss für die Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbH
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss für die Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbH
1. Der Rat stimmt zu, dass die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG („TEP“) den Unternehmensgegenstand ihrer Projektentwicklungsaktivitäten erneuerbarer Energieanlagen auf Österreich ausweitet. Dazu stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH der Anpassung von § 2 und der Anlage 9.5 des Gesellschaftsvertrags der TEP gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf zu.
2. Der Rat stimmt zu, dass TEP die Trianel Energieprojekte AT GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000,- Euro beteiligt.
3. Der Rat stimmt zu, dass TEP AT die TEP AT Projektverwaltungs- GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT V“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000,- Euro beteiligt.
4. Der Rat stimmt zu, dass TEP AT künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten gründet oder erwirbt, sofern das Projekt die Grundvoraussetzungen gemäß Anlage 9.5 zum Gesellschaftsvertrag der TEP (Anlage 1) sowie Anlage 8.2 zum Gesellschaftsvertrag der TEP AT (Anlage 2) und die Investitionskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt oder im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde. Entsprechendes gilt für die Veräußerung von Projekten oder Beteiligungsgesellschaften.
5. Der Rat erteilt die Zustimmung zum Abschluss sämtlicher Verträge, die im Rahmen der Gründung dieser Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich sind und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der TEP die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Beschluss zur Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB“) und eines Teildarlehns
Zur Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB“) und eines Teildarlehens
1. Der Rat stimmt
- der Veräußerung eines Teils der Rückzahlungs- und Zinsansprüche der Trianel GmbH aus der der TWB unter dem Darlehensvertrag vom 15. März 2010 in der Fassung vom 30. Januar 2014 („Darlehensvertrag“) gewährten Additional-Equityfazilität 6 sowie
- der Veräußerung und Übertragung eines Teilkommanditanteils der Trianel GmbH an der TWB mit einem Kommanditanteil in Höhe von EUR 2.666.666,67 und einer Haftsumme in Höhe von EUR 164.366,54 („Teilkommanditanteil“) und der Einräumung eines hierauf gerichteten Optionsrechts mit Ausübungsfrist 31. Dezember 2028
an die Stadtwerke Uelzen GmbH zu.
Beschluss über die Ausübung der Option zum Erwerb der Kommanditanteile an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG von Cogas/ONS sowie über die Gründung der Trianel Enegiebeteilugung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs- GmbH als Komplementär-GmbH
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
a) über die Ausübung der Option zum Erwerb der Kommanditanteile an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG von Cogas/ONS 1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau zu zustimmen, dass die Trianel GmbH („Trianel“) die mit Vertrag jeweils vom 04. Juli 2018 eingeräumte Option zum Erwerb des Kommanditanteils der Cogas Participatie TGH B.V. und der ONS Facilitair Bedrijf B.V. an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG ausübt und damit ihren Kapitalanteil mit einer Kapitaleinlage von EUR 5.174.822,- um insgesamt EUR 4.139.858,- auf insgesamt EUR 9.314.680,- erhöht (wovon ein Betrag in Höhe von EUR 4.657.340,- auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme entfällt); dies entspricht einer Beteiligungserhöhung von derzeit rd. 6,12 % um rd. 4,89% auf rd. 11,01 %.
Hinweis: Die Bezirksregierung Köln hat am 8. November 2021 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Beteiligungserhöhung bestehen.
Zusätzliche Beschlussvoraussetzungen:
• Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss sollten bis zum 30. September 2022 ausgeräumt werden.
• Die unter a) und b) dargestellten Beschlüsse sollen auch unabhängig voneinander gefasst werden und von der Geschäftsführung von Trianel ausgeführt werden können.
b) über die Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs- GmbH als Komplementär-GmbH
1. Der Rat stimmt zu, dass die Trianel GmbH („Trianel“) die Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG (oder eine ähnliche Firmierung – „TEB“) mit einem im Wesentlichen dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich unmittelbar an der TEB in der Rechtsform der GmbH & Co. KG als einziger Kommanditist mit einem Beteiligungsanteil von 100 % und einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 5.000.000,- Euro beteiligt. Anstatt einer Eigenkapitaleinlage ist bis zu der vorstehenden Höhe auch die Ausreichung von Gesellschafterdarlehen möglich. Die TEB soll zunächst mit einer Kommanditeinlage von 250.000,- Euro (davon 10.000,- Euro Haftkapital) gegründet werden und nach Bedarf mit Einlagen von bis zu weiteren EUR 4.750.000,- ausgestattet werden. Jede über eine Kommanditeinlage von 5.000.000,- Euro hinausgehende Kapitaleinlage bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Trianel, soweit sie nicht in der Form der ausdrücklich bereits beschlossenen Einlage gemäß nachfolgender Ziffer 3 erfolgt. Trianel wird zusätzlich gestattet, Bürgschaften für Leistungen der TEB in Höhe von bis zu 5.000.000,- Euro zu übernehmen.
2. Der Rat stimmt zu, dass Trianel die Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH (oder einer ähnlichen Firmierung – „TEB V“) mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro mit einem im Wesentlichen dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und die TEB V die Rolle der Komplementärgesellschaft in der TEB übernimmt.
3. Der Rat stimmt zu, dass Trianel im Falle von Verlusten aus den Beteiligungen an TKL und TWB I ihre Kommanditbeteiligung an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG in ihrer jeweils bestehenden Höhe sowie die der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG gewährten Gesellschafterdarlehen in die TEB gegen Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile (d.h. Kapitalerhöhung in Höhe des Wertes der eingebrachten Gegenstände) einbringen kann und TEB diese Beteiligung an der TGH als unmittelbare Gesellschafterin (Kommanditistin) übernimmt. Diese Zustimmung umfasst auch, dass Trianel GmbH nach der Übertragung in Bezug auf die weitere Auszahlung der gewährten, aber noch nicht abgerufenen Gesellschafterdarlehen in der (Mit-)Haftung gegenüber der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG bleibt, soweit nicht die zusätzlichen Einlagen in Höhe von bis zu EUR 4.750.000,- gemäß Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages geleistet wurden.
Hinweis:
Die Bezirksregierung Köln hat am 8. November 2021 mitgeteilt, dass keine Einwände gegen die Beteiligungserhöhung bestehen.
Zusätzliche Beschlussvoraussetzungen:
• Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss sollten bis zum 30. September 2022 ausgeräumt werden.
• Die unter a) und b) dargestellten Beschlüsse sollen auch unabhängig voneinander gefasst werden und von der Geschäftsführung von Trianel ausgeführt werden können.
Gründung Netzwerkgesellschaft Heek
Der Rat hat folgenden Beschluss zur Beteiligung der Stadtwerke Gronau GmbH an der Netzinfrastrukturgesellschaft Nordwest GmbH & Co. KG gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Gronau an der Netzinfrastrukturgesellschaft Nordwest GmbH & Co. KG gemäß vorliegendem Konsortialvertrag sowie weiterer zugehöriger Verträgen zu.
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Stadt Gronau (Westf.) für den öffentlichen Verkehr
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat die Widmung der in den Anlage 1 bis 8 genannten und dargestellten Gemeindestraßen und -wege für den öffentlichen Verkehr beschlossen.
Der Beschluss ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntzumachen. Die Widmungen werden im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Benennung einer neuen Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173 „Brookstraße Nordwest“
Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn abgesetzt.
19. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 19. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (Anlage 1).
28. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 28. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) vom 18.12.1980, mit Wirkung vom 01. Januar 2023 (Anlage 1).
1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte in der Stadt Gronau vom 04.10.2018
Der Rat beschließt den Erlass der 1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte in der Stadt Gronau vom 04.12.2018 unter Berücksichtigung der Minderung der Stromkosten sowie der Änderung des Passus in § 1 Absatz 3 Satz 3.
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme „Straßenendausbau Heuweide, Meersburger Weg und Meinders Kamp (teilw.) sowie Auftragserteilung
Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat beschließt, die Verwaltung möge spätestens bis zum 31.12.2022 einen ersten Auftrag für den Straßenendausbau Heuweide, Meersburger Weg und Meinders Kamp (teilw.) erteilen.
2. Der Rat der Stadt Gronau beschließt dazu die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 in Höhe von 95 T€ im Produkt 12.01.01. Gleichzeitig ist eine Einsparung in gleicher Höhe bei der bestehenden Verpflichtungsermächtigung 12.01.01 „Neuerschließung Markenfort“ zu generieren.
3. Der Rat der Stadt Gronau stellt die Unabweisbarkeit der Maßnahme gem. § 85 Abs. 1 GO fest.
Bebauungsplan Nr. 234 „Hoher Weg“, 4. Änderung, Stadtteil Epe (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau hat beschlossen:
Der Bebauungsplan Nr. 234 "Hoher Weg", 4. Änderung, Stadtteil Epe, wird gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich:
Der Umgriff des Bebauungsplans liegt östlich der Straße Am Königsweg und umfasst das in der Planzeichnung dargestellte Teilstück des Flurstücks 407, der Flur 46, Gemarkung Epe.
Ziel der Planung ist die Umwandlung von im Ursprungsplan festgesetzten Ausgleichs- und Waldflächen in ein Gewerbegebiet, um die Erweiterung eines an der Straße Am Königswegs ansässigen Gewerbebetriebs zu ermöglichen.
Bebauungsplan Nr. 183 „Westlich der Brookstraße“, Stadtteil Gronau (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) 1. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB 2. Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB 3. Satzungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau hat beschlossen:
1. siehe Beschlussteil 1 und 2/Abwägung (Anlage 1 zum Beschluss)
2. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 183 „Westlich der Brookstraße“, Stadtteil Gronau, einschließlich der dazugehörigen Begründung gem. § 10 BauGB als Satzung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 65, 71, 72, 140, 141, 322, 437, 473, 500, 501, 503 sowie 493 (tlw.) und 504 (tlw.) der Flur 6, Gemarkung Gronau.
Der Geltungsbereich ist aus der folgenden Planzeichnung ersichtlich:
Aktuelles zur Corona-Pandemie
Der Rat hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation (Stand 07.12.2022)
Der Rat hat die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Besetzung von Gremien der Sparkasse
Der Rat der Stadt Gronau hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Gronau wählt Herrn Herbert Krause als Nachfolger/in für das ausgeschiedene Mitglied Michael Teuner in das Kuratorium der Sparkassenstiftung für Gronau.