Bürgerantrag vom 10.11.2022 auf Gewährung einer Ausschreibung der bestehenden Buslinie Bardel 969 / Busverkehre zur Schülerbeförderung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bürgerantrag zur Kenntnis genommen und erklärt die Angelegenheit im Sinne des Beschlusses des Fachausschusses (SBK) vom 17.11.2022 für erledigt.
Bürgerantrag vom 23.11.2022 "Eichenbäume Goorstraße"
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Entfernung der Eichen an der Goorstraße abgelehnt.
Vorstellung des Projekts "Wasserstoffinfrastruktur in der Region" durch die Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co.KG
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass der Bürgermeister die Absichtserklärung für die Stadt Gronau unterschreibt.
Bürgerantrag vom 23.05.2022 "Ein starkes Jugend(schüler)parlament"
Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss hält am bewährten Jugendschülerparlament fest.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine/n Vertreter/in des Jugendschülerparlaments (sowie eine Stellvertretung) als beratendes Mitglied im Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur aufzunehmen.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Beschluss des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen: Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zum Stellenplan den Bedarf an Personal für den Bereich Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu bemessen. Die Daten sollen zu den Klausurtagungen der Parteien bereits vorliegen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie ein größerer Personenkreis in die Wahl einbezogen werden kann, insbesondere SuS, die Schulen in anderer Trägerschaft besuchen.
Entwicklung des Personalbestandes der Stadt Gronau; Sachstandbericht
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Informationsaustausch zwischen Beteiligungen und Fraktionen im Stadtrat
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
Beschluss zur Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG ("TWB") und eines Teildarlehns
Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.
Beschluss über die Ausübung der Option zum Erwerb der Kommanditanteile an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG von Cogas/ONS sowie über die Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs- GmbH als Komplementär-GmbH
Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussempfehlung an den Rat verwiesen.
Beschluss für die Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbH
Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss für die Gründung der Trianel Energieprojekte Österreich GmbH
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau zu zustimmen, dass die Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG („TEP“) den Unternehmensgegenstand ihrer Projektentwicklungsaktivitäten erneuerbarer Energieanlagen auf Österreich ausweitet. Dazu stimmt der Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH der Anpassung von § 2 und der Anlage 9.5 des Gesellschaftsvertrags der TEP gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf zu.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau zu zustimmen, dass TEP die Trianel Energieprojekte AT GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 3.000.000,- Euro beteiligt.
3. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau zu zustimm, dass TEP AT die TEP AT Projektverwaltungs- GmbH (oder ähnliche Firmierungen - „TEP AT V“) als Gesellschaft österreichischen Rechts mit einem dem als Anlage 3 beigefügten Entwurf entsprechenden Gesellschaftsvertrag gründet und sich hieran als alleiniger Gesellschafter mit einer Eigenkapitaleinlage von 35.000,- Euro beteiligt.
4. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau zu zustimmen, dass TEP AT künftig weitere Beteiligungsgesellschaften zur Realisierung von Projekten gründet oder erwirbt, sofern das Projekt die Grundvoraussetzungen gemäß Anlage 9.5 zum Gesellschaftsvertrag der TEP (Anlage 1) sowie Anlage 8.2 zum Gesellschaftsvertrag der TEP AT (Anlage 2) und die Investitionskriterien des durch den Aufsichtsrat der Trianel festgestellten Investitionsrahmens erfüllt oder im Einzelfall durch den Aufsichtsrat der Trianel freigegeben wurde. Entsprechendes gilt für die Veräußerung von Projekten oder Beteiligungsgesellschaften.
5. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau die Zustimmung zum Abschluss sämtlicher Verträge zu erteilen, die im Rahmen der Gründung dieser Gesellschaften bzw. der Beteiligung an den Gesellschaften erforderlich sind und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, sämtliche Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind, insbesondere in der Gesellschafterversammlung der TEP die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Gründung Netzgesellschaft Heek
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gronau empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau folgenden Beschluss zur Beteiligung der Stadtwerke Gronau GmbH an der Netzinfrastrukturgesellschaft Nordwest GmbH & Co. KG zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Gronau an der Netzinfrastrukturgesellschaft Nordwest GmbH & Co. KG gemäß vorliegendem Konsortialvertrag sowie weiterer zugehöriger Verträgen zu.
Weiterleitung des Verkaufserlöses eines veräußerten Löschgruppenfahrzeugs an die Kameradschaftsvereinigung Freiwillige Feuerwehr Gronau, Löschzug Gronau e. V.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Verkaufserlös eines im Jahre 2006 durch die Stadt Gronau ausgesonderten und der Kameradschaftsvereinigung der Freiwilligen Feuerwehr Gronau Löschzug Gronau e. V. überlassenen Löschgruppenfahrzeugs LF 16 TS in Höhe von 9.952,- € an die Kameradschaftsvereinigung weiterzuleiten.
1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte in der Stadt Gronau vom 04.12.2018
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt den Erlass der 1. Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Notunterkünfte in der Stadt Gronau vom 04.12.2018 unter Berücksichtigung der Minderung der Stromkosten.
28. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau (Westf.) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 28. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) vom 18.12.1980, mit Wirkung vom 01. Januar 2023 (Anlage 1).
19. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gronau (Westf.) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt den Erlass der 19. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993 mit Wirkung vom 1. Januar 2023 (Anlage 1).
Kenntnisnahme zur Verlängerung der Optionsfrist nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) i. V. m. § 27 Abs. 22 S. 3 UStG
Der Haupt- und Finanzausschuss hat Kenntnis von der möglichen gesetzlichen Verlängerung der Optionsfrist des § 2b UStG bis zum 31. Dezember 2024 genommen.