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Einwohnerfragestunde
Fragen von Einwohnerinnen und Einwohner gab es nicht.
Antrag der FDP-Fraktion vom 05.12.2021; „Bauen mit Holz – Ergänzung der Abschreibungstabelle“
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschließt mit Wirkung zum 01.01.2022 folgende Ergänzungen der Abschreibungstabelle:
- 1.20a Kindergärten, Kindertagesstätten (Holzrahmenbau) 40 – 80 Jahre *
- 1.32a Schulgebäude (Holzrahmenbau) 40 – 80 Jahre *
- 1.40a Verwaltungsgebäude (Holzrahmenbau) 40 – 80 Jahre *
*Eine Einzelfallprüfung ist vorzunehmen.
Antrag der Fraktion Grüne, GAL/Linke, UWG vom 13.06.2022; Gronau - ein sicherer Hafen für Flüchtende
Der Rat lehnt den Antrag ab.
Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 20.07.2022; Bitte um Berichterstattung
Auf den Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 20.07.2022 wird verwiesen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurden die Fragen aus dem Antrag in die Sitzungsvorlage übertragen.
Nachfolgend die Berichterstattung zu den einzelnen Punkten:
1. Junges Ehrenamt
Antrag: SGE 17.01.2022 / 14.02.2022 / Rat: 06.04.2022
Hier sollte das Schülerparlament – die Jugend befragt werden. Wann ist dies geschehen? Wo sind die Ergebnisse? Wo und wann taucht der Antrag für die weiteren Berichterstattungen bzw. Beschlussfassungen wieder auf?
Antwort: Der Beschluss des Rates vom 06.04.2022 ist am 07.04.2022 dem Jugendamt übermittelt worden. Ergebnisse bedürfen – auch aufgrund der Ferienzeiten und personellen Engpässe – noch einer weiteren Abstimmung mit dem Stadtjugendring. Eine Information wird dem HFA / Rat in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt.
2. Jung kauf Alt – junge Leute kaufen alte Häuser
Antrag: 12.01.2022 / PBD 02.02.2022 / Rat 08.04.2022
Wann erhalten wir eine Beschlussfassung zur Förderung? Werden Gelder im Haushalt 2023 vorgesehen?
Antwort: Aufgrund der aktuellen personellen Situation konnte das Thema noch nicht aufgearbeitet werden. Im Herbst wird dazu eine Sitzungsvorlage für die zuständigen Gremien erarbeitet. Ob und inwieweit Gelder für den Haushalt 2023 vorgesehen werden, wird in diesem Kontext entschieden.
3. Gutschein für Bürger:innen nach einer Geburt
Antrag: 27.08.2021 / JHA 29.09.2021 / Rat 15.12.2021
Ab wann wurden die ersten Gutscheine übergeben / wie geschehen? Wer ist damit Beauftragt? Wie viele Gutscheine sind inzwischen ausgehändigt (Stichtag 31.07.2022)? Wie erfahren Eltern von dem Gronauer Geburtsgutschein? Ab wann Gutscheine übergeben? / wie geschehen?
Antwort: Rückwirkend, im August 2022, erhalten alle Eltern von Neugeborenen (Stichtag 01.01.2022), die in Gronau gemeldet sind, diesen Gutschein. Er wird mit einem Anschreiben des Bürgermeisters verschickt.
Wer ist damit beauftragt? Damit beauftragt ist Herr Koch, Mitarbeiter des Jugendamtes, Bereich Frühe Hilfen.
Wie viele Gutscheine sind inzwischen ausgehändigt? 143 Eltern (Stichtag 01.07.2022) von in Gronau gemeldeten Neugeborenen (Stichtag 01.01.2022) erhalten im August 2022 diesen Gutschein.
Wie erfahren werdende Eltern von dem Gronauer Geburtsgutschein? Alle Eltern von Neugeborenen, die in Gronau gemeldet sind, werden durch das Einwohnermeldeamt herausgefiltert. Über Herrn Koch erhalten die Eltern das Schreiben des Bürgermeisters mit dem beiliegenden Gutschein und dem Hinweis der Elternbriefe. Weiterhin werden seit 2022 auch alle hinzugezogenen Neugeborenen erfasst und erhalten dieses Schreiben entsprechend.
4. Abschaffung der Papier- und Glas Container
Antrag: 09.02.2021 / SOD 18.02.2021
Versuchsweise sollten einige Standorte aufgegeben werden. Wann ist dies geschehen und welche? Welche Erfahrungen wurden gesammelt?
Antwort: Glascontainer dürfen nicht abgeschafft werden, weil die Stadt Gronau aufgrund des Verpackungsgesetzes und der bestehenden Verträge mit den Dualen Systemen verpflichtet ist, dezentrale Standorte für Glascontainer vorzuhalten.
Altpapiercontainer: Es ist beabsichtigt, die Altpapier-Depotcontainer abzuschaffen. Hierzu sollen mit dem beauftragten Unternehmer Gespräche geführt werden.
5. Abfrage nach dem Bedarf eines pädagogischen bezogen auf die Montessori-Pädagogik in unserer Stadt
Antrag: 09.02.2021, Beraten, Anfragen? Beschlusslage 24.02.2021 im Ausschuss SBK? Wie geht es weiter?
Antwort: Die Abfrage wird derzeit aufgrund der personellen Situation im FD340.4 zurückgestellt. Zunächst soll die Umfrage, die für die Schaffung der neuen Grundschule erforderlich ist, durchgeführt werden.
6. OGS-Rechtsanspruch-abschließend verpflichtend bis 2026
JHA Wer und wann werden die vielen Umsetzungsstrategien begonnen und wie oft werden Zwischenberichte vorgesehen? Wie stellt sich der neue Haushalt dazu konkret auf?
Antwort: Das Thema OGS-Ausbau wird seitens des FD 351 von Beginn an durch Frau Amshoff (Jugendhilfeplanerin) begleitet. Frau Amshoff ist krankheitsbedingt für eine längere Zeit ausgefallen. Grundsätzlich ist der OGS-Ausbau nicht allein eine Fragestellung konzeptioneller/pädagogischer Art, sondern vor allem auch räumlicher und ausstattungstechnischer Natur bzw. Träger orientiert.
Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsmanagement: Im Zusammenhang mit dem Neubau etlicher Grundschulen sowie der Sanierung und Erweiterung von Grundschulen im Stadtgebiet werden natürlich nicht nur die baulichen Vorgaben und pädagogischen Konzepte berücksichtigt, sondern ebenfalls die Vorgaben in Bezug auf den nahenden OGS Anspruch in 2026. In der Ratssitzung vom 09.03.2022 wurde die Priorisierung größerer städtischer Bauvorhaben beschlossen. Diese beinhaltet im Bereich der Grundschulen Baumaßnahmen, deren Umsetzung bereits angestoßen ist bzw. in Kürze angestoßen wird.
1) In einem ersten Schritt werden die baulichen Anpassungsarbeiten für die OGS Thematik in der Lindenschule sowie der Neubau der Grundschule im Stadtwesten beginnen.
Das VgV-Verfahren zum Neubau der Grundschule im Stadtwesten wurde zwischenzeitig durchgeführt, die Durchführung der Baumaßnahme ist für 2024/2025 geplant. Parallel hierzu werden die Planungsleistungen für den Anbau und die Sanierung der Martin-Luther-Schule vergeben, das notwendige Baufenster ist für 2024/2025 geplant.
2) In einem 2 Verfahrensschritt ist das VgV-Verfahren zum Neubau der Bernhard-Overberg-Schule vorgesehen, mit einer Durchführung der Baumaßnahme in 2024 bis 2026.
3) Das VgV-Verfahren für den Neubau der Buterlandschule wird voraussichtlich in 2023 durchgeführt, die Realisierung der Baumaßnahme ist in 2025/2026 vorgesehen. Somit sind bis zum Jahr 2026 voraussichtlich 5 von zukünftig 9 Grundschulen unter Berücksichtigung der OGS Anforderungen am Start. Die Finanzierung der Maßnahmen ist bereits in der aktuellen Haushaltsübersicht mit den heute bekannten Gesamtkosten aufgenommen.
4) Für die notwendigen baulichen Ergänzungen an der Georgschule und der Hermann-Löns-Schule werden Haushaltsmittel für Planungsleistungen für den Haushalt 2023 angemeldet.
5) Als letzte Maßnahmen zur baulichen Ertüchtigung sind die Standorte Viktoriaschule und Eilermarkschule vorgesehen. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für die Haushaltsjahre 2024 ff anzumelden.
7. Standorterhaltung Wertstoffhof – Einrichtung dezentraler Standorte für Grünabfälle
Antrag 08.12.2021
Wie lautet die politische Beschlusslage? Wann wurde der Antrag im Fachausschuss MUK beraten? Wenn noch nicht geschehen, wann soll dies erfolgen?
Antwort: Es gibt bislang keinen politischen Beschluss. Der Antrag wurde bislang nicht im Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz beraten. Eine Beratung ist in der Sitzung vom 25.10.2022 vorgesehen.
8. Platzbenennung nach dem niederländischen Architekten Beltmann
Antrag: 30.05.2021, Beschluss vom 15.06.2021? Wie geht weiter?
Antwort: Bereits in der Vorlage 219-2021 hat die Verwaltung vorgeschlagen, eine Straße auf dem BSG-Gelände nach Beltmann zu benennen: "Der Vorschlag des Heimatvereins Gronau - in Erinnerung an den Architekten Beltman - wird begrüßt und für eine Straße im näheren Umfeld wieder aufgegriffen. So bietet sich eine Benennung einer Straße oder eines Platzes nach Beltman zukünftig auf dem ehemaligen Gelände der Baumwollspinnerei Gronau (BSG) an." Das ist auch so beschlossen worden. Auf die Beschlüsse des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (15.06.2021) und des Rates (28.04.2021) wird verwiesen.
9. Rechtsstreit Lennestraße
Wie lautet das Abschlussergebnis?
Antwort: In dem Rechtsstreit kann noch kein Abschlussergebnis mitgeteilt werden, da die für den Abschluss des gerichtlichen Vergleichs notwendigen Grundstückskaufverträge (Vgl. Vorlagen – Nr. 80/2022 Anlagen 2.1 und 2.2) seitens der Investorin noch nicht geschlossen werden konnten. Grund hierfür ist, dass ein Mitgesellschafter der Wohnpark Lennéstraße GmbH verstorben ist und die Erbengemeinschaft des Verstorbenen dem Verkauf zuzustimmen hat.
10. Parkraumbewirtschaftung/ Tiefgaragenrenovierung unter dem Kurt-Schumacher-Platz
Wann geht es los, wie lautet die Kostenkalkulation?
Antwort: Das VGV Verfahren zur Findung der Planer für die Renovierung der Tiefgarage und dem Neubau auf dem Kurt-Schumacher-Platz sind unter Beteiligung eines externen Büros vorbereitet. Da aktuell noch Diskussionen im Rahmen des Bebauungsplanes für die Größe des Gebäudes auf dem Kurt-Schumacher-Platz geführt werden, ist das Ergebnis der Diskussion abzuwarten. Kosten können aufgrund der aktuellen Baupreissituation erst genannt werden, wenn die Planer das Projekt soweit geplant haben, dass eine Kostenberechnung vorliegt.
Antrag der FDP-Fraktion vom 12.08.2022; Beitritt zur d-NRW AöR
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Gronau tritt zum 01.01.2023 der Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR bei (§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
2. Der erforderlichen Zeichnung einer Finanzeinlage in Höhe von 1.000 Euro als Anteil am Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) und im Budget 2023 eingeplant.
Benennung einer neuen Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 196 "Nördlich der Iltisstraße"
Die neue Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 196 „Nördlich der Iltisstraße“ ist als „Hermelinweg“ zu benennen.
Innenstadtentwicklung Gronau Tausch der Bauabschnitte 3 und 4
Der Rat beschließt den Tausch der Bauabschnitte der Innenstadt vorzunehmen und für den neuen 3. Bauabschnitt „Historisches Rathaus“ und den 4. Bauabschnitt „Evangelische Stadtkirche“ entsprechend Förderanträge bei der Bezirksregierung zu stellen.
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2021
Der Rat der Stadt Gronau stellt das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 116a GO NRW fest und macht von der Möglichkeit der Befreiung gem. § 116a Abs.1 GO NRW, einen Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2021 aufzustellen, Gebrauch.
Infolgedessen ist für das Jahr 2021 ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.
Aufbau und kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements
Der Rat der Stadt Gronau beschließt den Aufbau und den kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements für die Stadt Gronau.
Darüber hinaus beschließt der Rat:
1. Im Falle einer Förderung wird unbefristet eine Personalstelle (100%) im Fachdienst 465 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement eingerichtet.
2. Die Verwaltung stellt den Förderantrag gemäß den in der Sachdarstellung geschätzten Kosten.
3. Der Eigenanteil von insgesamt 121.368 € (40.456 €/Jahr) ist erstmalig im Budget 2023 bereitzustellen.
Priorisierung der Bebauungspläne
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. Der vorberatende Fachausschuss hatte diesen Punkt vertagt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hotel Dinkellager Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hotel im baulichen Zusammenhang mit dem ehemaligen Dinkellager am Udo-Lindenberg-Platz“, Stadtteil Gronau, wird gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt für den nachfolgend textlich und zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich:
Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst den Bereich östlich der Dinkel mit dem Dinkellager sowie die angrenzenden Freiflächen bis zur Bogenbrücke. Im Norden wird das Plangebiet von der Bahnlinie begrenzt.
Innerhalb des im Lageplan dargestellten Umgriffs liegen die Flurstücke 116 (tlw.), 135, 136 (tlw.), 137 (tlw.) und 162 (tlw.) der Flur 36 der Gemarkung Gronau.
Bebauungsplan Nr. 207 "Nieland", 4. Änderung, Stadtteil Epe
Der Rat beschließt:
Beschlussteil 1 / Abwägung und Beschlussteil 2 / Abwägung
Der Rat der Stadt Gronau, beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) den Bebauungsplan Nr. 207 „Nieland“, 4. Änderung, Stadtteil Epe, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzten Begründung und Planfassung.
Zentrale Bau- und Umweltdienste der Stadt Gronau Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2021 Entlastung des Betriebsausschusses
- Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) stellt den Jahresabschluss der Zentralen Bau-und Umweltdienste zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 3.676.455,04 Euro fest.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 170.188,85 Euro wird, auf Vorschlag der Betriebsleitung, in voller Höhe der Investitionsrücklage zugeführt.
- Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.
Wirtschaftsplan 2023 der Zentralen Bau- und Umweltdienste
Der Rat genehmigt den Wirtschaftsplan 2023 der Zentralen Bau- und Umweltdienste.
Budgetbericht für das II. Quartal 2022
Der Rat nimmt den Bericht über die Budgetentwicklung für das II. Quartal 2022 zur Kenntnis.
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Gronau (Westf.) vom 30.10.2013
Der Rat beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer in der Stadt Gronau (Westf.) mit dem aus der Anlage 1 ersichtlichen Inhalt.
Modifizierung der Schuldenbremse der Stadt Gronau
Der Rat beschließt: In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 19.12.2012 hat die Verwaltung jährlich folgende Vorgehensweise zu berücksichtigen: Die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung kann maximal um 2 Millionen Euro verringert werden, wenn der erwirtschaftete Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die ordentliche Tilgungsleistung für Investitionskredite in mindestens gleicher Höhe überschreitet.
Bewertung der Stelle "Integrationsmanagement"
Der Rat nimmt Kenntnis von der Prüfung des Beschlusses des Rates vom 22.06.2022.
Die Stellenbeschreibung wurde in Folge des Beschlusses von der Fachverwaltung erstellt. Die Stelle wurde auf Basis dieser Stellenbeschreibung sodann durch den Fachdienst 110 – Personal und Organisation – vorbewertet. Gemäß dem regulären Verfahren hat im Anschluss die Stellenbewertungskommission diese Bewertung geprüft und am 11.08.2022 den einstimmigen Beschluss gefasst, dem Bürgermeister zu empfehlen, die Stelle nach der EG 10 TVöD bzw. der Besoldungsgruppe A11 LBO NRW zu bewerten. Diese Bewertung ist sowohl hinsichtlich der aufgeführten Tätigkeiten, als auch im Hinblick auf die hierarchische Einordnung der Stelle (unterhalb der mit EG 11 TVöD / A 12 LBO NRW bewerteten Stelle der Sachgebietsleitung im FD 350) sachgerecht.
Sachstand zur Ukraine-Flüchtingssituation
Der Rat nimmt Kenntnis vom Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation.
Die Verwaltung informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Verwaltung zur Ukraine-Flüchtlingssituation. Mit Stand 17.08.2022 sind nachfolgende Ergänzungen zum letzten Sachstand eingetreten:
Fachdienst Soziales
Allgemein:
3.392 ukrainische Kriegsflüchtlinge sind zurzeit bei der Ausländerbehörde des Kreises Borken gemeldet, davon 435 mit Wohnort Gronau. 150 Personen sind minderjährig, 29 Personen über 65 Jahre, 162 Personen sind männlich, 273 Personen weiblich. Das Aufnahmesoll der Stadt Gronau liegt laut Bezirksregierung Arnsberg (Stand 12.08.22) bei 624 Personen. Dieses Soll ist aktuell zu 89,15% erfüllt, sodass noch 68 Personen zugewiesen werden könnten.
Leistungsrecht:
Unmittelbar nach Ankunft in Gronau werden die Personen vom Team Integration u.a. über die finanziellen Hilfsmöglichkeiten in Kenntnis gesetzt. Sofern ein unmittelbarer finanzieller Bedarf vor Erteilung einer Fiktionsbescheinigung / einer Aufenthaltserlaubnis besteht, können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt haben mit der Folge, dass ein Zugang zum SGB II in der Regel erst im Folgemonat besteht. Verzichten die Personen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, besteht ab dem Tag der Aushändigung der Fiktionsbescheinigung ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Sind Eigenmittel vorhanden, wird aufgrund der unterschiedlichen Leistungshöhe (Anm.: Der Leistungsanspruch für eine erwachsene, alleinstehende Person im SGB II ist monatlich rund 130€ höher als im Asylbewerberleistungsrecht) in den meisten Fällen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verzichtet und nach dem Besuch der Ausländerbehörde ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt.
Unterbringung:
Der FD350 ist nur bedingt in die Unterbringung involviert. Die Mitarbeitenden des Fachdienstes können bei Bedarf Vorschläge zu Unterbringungsmöglichkeiten machen. Die Entscheidung, welche Objekte mit welcher Kapazität zur Verfügung gestellt werden, trifft der FD465. Diesem obliegt ebenfalls die Organisation der Objekte (Hausmeister). Die Zuweisung erfolgt durch das Ordnungsamt.
Integration:
Insgesamt sechs Personen sind zurzeit im Team Integration zuständig für die Erstorientierung geflüchteter Menschen. Der Erstkontakt wird entweder im Rahmen des Zuweisungsverfahren oder im Rahmen der aufsuchenden Arbeit hergestellt. Daneben kann das Team zu den Sprechstunden (Mo + Mi in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr) in den Räumlichkeiten am Jöbkesweg 5 und am Kurt-Schumacher-Platz 9 aufgesucht werden, wobei natürlich auch außerhalb dieser Sprechstunden die Möglichkeit besteht, Kontakt aufnehmen. Während der Sprechstunden werden in der Regel die Sprachen Englisch. Französisch, Russisch, Italienisch, Arabisch abgedeckt. Seit dem 01.07.2022 haben 242 Personen diese Dienstleistung mindestens einmal in Anspruch genommen. Insgesamt wurde 747-mal zu den Themen Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Behörden Geld, Schule oder „sonstiges“ beraten.
Fachdienst 340 – Bildung und Sport
Schule
Ferienbedingt liegen noch keine aktuellen Zahlen durch den Kreis Borken vor.
VHS
Integrationskurs:
Kursort: Haus der Begegnung, Jöbkesweg 5
Start am 27.06.2022 bei der VHS läuft bis März 2023
Beratungen zum Sprachangebot finden regelmäßig statt
Kurse:
- neuer Einstiegskurs September – Dezember, offen für alle
- neuer Kurs für fortgeschrittener Anfänger September – Dezember, offen für alle
Sachstand zur Corona-Pandemie
Der Rat nimmt Kenntnis vom Sachstand zur Corona-Pandemie.
Die Verwaltung informiert den Rat über die aktuellen Entwicklungen in der Verwaltung zur Corona-Pandemie. Mit Stand 17.08.2022 sind nachfolgende Ergänzungen zum letzten Sachstand eingetreten:
Fachdienst 110 – Personal und Organisation
SG Personal:
a. Seit der letzten Mitteilung (Rat am 18.05.2022) bzgl. des Punktes "Infizierte Personen bei der Stadt Gronau" teilt das SG Personal mit, dass es 66 infizierte Personen bei der Stadt Gronau gegeben hat.
b. Seit der letzten Mitteilung (Rat am 18.05.2022) ist keine Person vom Dienst freigestellt worden.
c. Auswahlgespräche in Stellenbesetzungsverfahren werden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienevorschriften durchgeführt. Zur Sicherheit der Beschäftigten sowie der Bewerbenden wird zwischen den einzelnen Gesprächen gelüftet und/oder der Raum gewechselt.
Fachdienst 132 – Sicherheit und Ordnung
Die Zahl der nachweislich mit COVID-19 infizierten Personen pendelt sich in Gronau seit einigen Wochen bei ca. 300 Personen ein - dies liegt daran, dass die Zahlen der täglichen Neuinfizierungen und Genesungen sich ungefähr in Waage halten.
Fachdienst 340 – Bildung und Sport
Mitteilung des Ministerium für Schule und Bildung, zusammengefasst:
An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt im Schuljahr 2022/23 die Empfehlung zum Tragen einer Maske. Testungen erfolgen anlassbezogen und in der Regel zu Hause. Die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen wird durch anlassbezogene Tests ergänzt, die in der Regel vor dem Schulbesuch zu Hause durchgeführt werden sollen. Das heißt: Treten bei einer Schülerin oder bei einem Schüler vor Schulbeginn Symptome auf, die typischerweise auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, so führen sie Hause einen Selbsttest durch. Eine Testung in der Schule ist dagegen nur noch vorgesehen, wenn 1) bei Schülerinnen und Schülern, die am selben Tag noch nicht zu Hause getestet werden konnten, offenkundig typische Symptome vorliegen, wenn 2) die Symptome von Schülerinnen und Schülern, die am Morgen noch negativ getestet wurden, deutlich zunehmen oder wenn 3) Symptome erst im Verlaufe des Schultags auftreten. In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen beziehungsweise ihren Schultag fortsetzen.
Die Regelungen für das anlassbezogene Testen gelten gleichermaßen für alle an den Schulen tätigen Personen. Die Schulen stellen deshalb künftig sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch allen an den Schulen tätigen Personen Tests zur Verfügung, mit denen sie sich bei Bedarf zu Hause testen können. Um den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern, bestand am ersten Unterrichtstag zudem für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Den Schulen wurden ausreichend Tests zur Verfügung gestellt. Ergänzt werden die Empfehlung zum Tragen einer Maske und die anlassbezogenen Tests durch die an den Schulen bereits eingeübten Regeln zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz, vor allem durch regelmäßiges Lüften der Klassen- und Kursräume. Um die Schulen hierbei zu unterstützen, wird das Land die Anschaffung von C02-Messgeräten ermöglichen, die vom Corona-Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung empfohlen werden.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat fasst folgende Beschlüsse bzw. nimmt zur Kenntnis:
- Der Rat wählt Herrn Sebastian Brunnert als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied RM Pascal Dust zum Sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Digitales.
- Der Rat bestellt Herrn Timo Meyerink als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied Heiko Klaas zum ordentlichen Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH.
- Der Rat bestellt Herrn Heiko Klaas als persönlichen Stellvertreter von Herrn Timo Meyerink in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Gronau mbH.
- Der Rat bestellt Herrn Benedikt Weßeling als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied RM Pascal Dust zum Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
- Der Rat bestellt Herrn Stephan Busmann zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Benedikt Weßeling im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
- Der Rat wählt Herrn Benedikt Weßeling als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied RM Pascal Dust zum Mitglied im Betriebsausschuss des Abwasserwerkes.
- Der Rat wählt Herrn Stephan Busmann zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Benedikt Weßeling im Betriebsausschuss des Abwasserwerkes.
- Der Rat bestellt Herrn Robert Brandt als Nachfolger für das ausgeschiedene ordentliche Mitglied Nils Feldhaus zum Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
- Der Rat bestellt Herrn Wolfgang Mazur zum persönlichen Stellvertreter von Herrn Robert Brandt im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
Bedarf von Containeranlagen für Kitas
Der Rat beschließt aufgrund der Notwendigkeit zusätzlicher Kita-Gruppen, die Unterbringung von zwei Kita-Gruppen, in Anbindung an die Kitaeinrichtung AWO Alter Postweg, in entsprechenden Containeranlagen.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Ratsmitglied Rövekamp berichtet, dass Herr Herbert Daldrup zum neuem Geschäftsführer der Stadtwerke Gronau GmbH bestellt wurde.
Mitteilungen der Verwaltung
- Feuer- und Rettungswache Gronau: Der Bürgermeister berichtet, dass die Rettungswache in Betrieb genommen werden kann. Eine Veröffentlichung zur Inbetriebnahme wird folgen.
- Die Ehrung von langjährigen Ratsmitgliedern und ausgeschiedenen Ratsmitgliedern wird am 28.10.2022 erfolgen. Eine detaillierte Information wird im nächsten HFA erfolgen.
Bestellung von zwei stellvertretenden Leitern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gronau (Westf.)
Der Rat bestellt zwei stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr.
Ankauf einer Containeranlage zur Unterbringung von zwei Kita-Gruppen
Der Rat stimmt dem Ankauf einer Containeranlage zur Unterbringung von zwei Kita-Gruppen zu.