Wie wäre es zum Beispiel mit einem Workshop mit Jugendlichen und ihren Ideen zur Zukunft Europas? Oder einer Info-Tour, um mit Menschen in Stadt und Land zu Europa ins Gespräch zu kommen? Oder einem gänzlich virtuellen Projekt? Was auch immer Ihre kreative Idee ist, das Auswärtige Amt bietet eine Fördermöglichkeit für Projekte an, um mit europäischen Themen möglichst unterschiedliche Zielgruppen an unterschiedlichen Orten in Deutschland oder auch im grenzüberschreitenden Austausch zu erreichen. Dabei streben wir eine Vielfalt von Projektpartnerinnen und Projektpartnern sowie abwechslungsreiche Formate an.
Ein Projekt kann mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden. Dabei ist es Voraussetzung, dass das Projekt noch nicht begonnen hat, aber innerhalb des Jahres 2022 vollständig abgeschlossen werden kann. Ausgeschlossen sind in der Regel Projekte, die bereits durch eine andere Bundesbehörde aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Das Auswärtige Amt gewährt Zuwendungen für Projekte zur Förderung des europäischen Gedankens gem. den Vorgaben der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) auf Antrag*.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Kontaktdaten.
*Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Auswärtige Amt aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Aus einer gewährten Zuwendung kann zudem nicht auf weitere Förderungen in künftigen Haushaltsjahren geschlossen werden.