Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft vom 14.02.2022; Junges Ehrenamt
Der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme des Stadtjugendrings, in der auch eigene Vorschläge und Ideen zur Würdigung des Ehrenamtes junger Menschen unterbreitet werden können, einzuholen und anschließend zusammen mit dem Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat zur erneuten Beratung vorzulegen.
Antrag der WEG-Fraktion vom 25.03.2022; Glasfaserausbau – Rechtslage Hausanschlüsse
Der Rat fasst folgenden Beschluss: Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH wird angewiesen:
- Eine rechtliche Überprüfung zu veranlassen mit dem Ziel, festzustellen, ob und wenn ja, wie viele Verträge in den Ausbaugebieten der Pestalozzischule und Georgschule abgeschlossen wurden, wonach die Stadtwerke Gronau GmbH verpflichtet sind, dort kostenlose Glasfaseranschlüsse zu verlegen und die freie Providerwahl ab Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.
- Auskunft darüber zu geben, ob die Stadtwerke Gronau GmbH bereit und in der Lage sind, solche Verträge zu erfüllen.
- Wenn nicht, welche Alternativen gesehen werden.
- Eine weitere rechtliche Überprüfung zu veranlassen mit dem Ziel, festzustellen, ob auch in anderen Ausbaugebieten Rechtsansprüche auf Errichtung kostenfreier Glasfaseranschlüsse durch die Stadtwerke Gronau GmbH bei freier Providerwahl nach Fertigstellung bestehen. Außerdem soll die Rechtslage, die sich bei freier Providerwahl ab 2026 ergibt, dargestellt werden.
- Die Ergebnisse sind dem Rat in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Antrag der Fraktion GAL/Die Linke vom 27.03.2022; Aktion Klimabäume
Der Rat beschließt:
Dem Antrag der Fraktion GAL/Die Linke wird in modifizierter Form entsprochen und die Verwaltung beauftragt, eine Förderung zum Baumsponsoring für die Pflanzperiode Herbst/Winter 2022/23 entsprechend der beigefügten Informationen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorzubereiten.
Zunächst schlägt die Verwaltung vor, das Programm auf Obst- und Laubbäume zu beschränken und auch keine Bäume zu verschenken, sondern deren Erwerb zu bezuschussen. Dem liegen pragmatische, aber auch weitergehende Erwägungen zu Grunde. Zur Vorbereitung des Programms müsste die Stadt selber Bäume erwerben, ohne im Vorfeld einschätzen zu können, in welchem Umfang die Aktion tatsächlich in Anspruch genommen wird bzw. Baumarten bevorzugt nachgefragt werden. Schwerer wiegt aber die Überlegung, dass die dauerhafte Pflege und die Achtsamkeit im Umgang mit dem Baum sicherlich eher gewährleistet ist, wenn Bürgerinnen und Bürger sich bewusst für „ihren“ Baum entscheiden und nicht nur ein städtisches Angebot „abgreifen“.
Der Rahmen der Förderung könnte wie folgt bestimmt werden:
- Gefördert wird nur der Erwerb von Bäumen, die aus gebietsheimischen Saatgut gezogen worden sind. Eine entsprechende Auswahl von Baumarten mit entsprechenden Angaben zu Wuchshöhen und Bodenansprüchen wird die Verwaltung vorbereiten.
- Die Regelfördermarge beträgt 80% der Anschaffungskosten und kann bei blühenden, insektenfreundlichen Baumarten auf 90% erhöht werden. Die Förderung wird auf max. 200 € pro Baum gedeckelt.
- Je Grundstück kann ein Baum gefördert werden. Ausgeschlossen ist eine Förderung bei der Erstanlage eines Gartens und/oder bei verpflichtenden Pflanzmaßnahmen.
- Geförderte Bäume müssen mehrmals verschulte Ballenware sein und eine Mindestgröße von 14-16cm im Durchmesser und 2,50 bis 3,00 m in der Höhe aufweisen.
- Die Gartenfläche muss mindestens 200 qm betragen – unterhalb dieser Größe ist die Anpflanzung eines Baumes dauerhaft nicht zweckmäßig. Das Verfahren der Förderung könnte wie folgt aussehen:
- Information der Bürgerinnen und Bürger über ein Onlineformular auf der städtischen Homepage, wo eine Auswahl vorgegebener Baumarten aufgeführt ist.
- Erwerb des Baumes und Pflanzung.
- Nachweis über die Pflanzung (Foto, Rechnung einer Fachfirma).
- Auszahlung der Fördermittel durch die Verwaltung.
Eine Förderung kann im Rahmen vorhandener Haushaltmittel erfolgen. Für 2022 sind im Budget „Umweltschutz“ 12.500 € für (die Förderung von) Begrünungsmaßnahmen bereits enthalten. Schließlich sollte die Fördermaßnahme für die Pflanzperiode Herbst/Winter 2022/23 vorgesehen werden.
Ortsumgehung Epe (Neubau der K 59n)
Da der Fachausschuss in der Vorberatung den Beschluss gefasst hat, die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz erneut zu beraten, beschließt der Rat den Tagesordnungspunktes abzusetzen.
Einführung und Umsetzung eines Leitbildprozesses für die Stadt Gronau
Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Einführung und Umsetzung eines Marken- und Leitbildprozesses für die Stadt Gronau zur Kenntnis.
Ziele und Leitsätze für das Klimaschutzkonzept
Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Ziele und Leitsätze (Option C) für das Klimaschutzkonzept. Option C: Die Stadt strebt Klimaneutralität bis 2045 an und setzt sich auf Basis des aktuellen Trends realistische Zwischenziele, die mit Ausschöpfung des kommunalen Handlungsspielraums zu erreichen sind. Die moderaten Ziele werden angepasst, sofern sich die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf anderen gesellschaftlichen Ebenen beschleunigt. Die Verwaltung schlägt Option C vor, da diese als die realistischste Zielsetzung gesehen wird, die tatsächlich durch die Bemühungen der Stadt erreicht werden kann. Die Erreichung der Ziele aus Option A und Option B ist zu großen Teilen von der Beschleunigung des Klimaschutzes auf Landes- und Staatsebene sowie im Bereich privater Haushalte und der Wirtschaft abhängig.
Verdeutlichen kann man sich dies an dem anschaulichen Beispiel der Mobilität. Wie dem Erläuterungsdokument zu entnehmen ist, würde Option B beispielsweise bedeuten, dass ab sofort jedes Jahr 6% der durch den Kfz-Verkehr verursachten Treibhausgasemissionen eingespart werden müssten. Dies würde konkret bedeuten, dass 6% der gesamten jährlichen Fahrleistung privater Pkw durch den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV) ersetzt und durch emissionsfreie Antriebsarten substituiert werden müssen. Innerhalb der nächsten fünf Jahre müsste entsprechend über ein Viertel der gesamten jährlichen Fahrleistung auf dem Stadtgebiet vom privaten Pkw auf andere Mobilitätsarten verlagert werden. In diesem Bereich hat die Stadt nahezu keine Handhabe.
Die Wahl ambitionierterer Ziele ist möglich und setzt vielleicht kurzfristig ein symbolisches Zeichen für mehr Klimaschutz vor Ort. Es muss aber jedem Entscheider bewusst sein, dass sich die Stadt damit Ziele setzt und Erwartungen weckt, deren Erreichung nicht im entsprechenden Maße durch ihr eigenes Handeln beeinflussbar ist. Es sollte daher berücksichtigt werden, dass bei der zu erwartenden Nichterreichung der Ziele Frustration die Folge sein kann und dass eine Rechtfertigung gegenüber der Öffentlichkeit notwendig wird, auch wenn sich die Stadt keine Versäumnisse zu Schulden kommen lassen hat. Dies könnte die zukünftigen Bemühungen der Stadt, Klimaschutz vor Ort voranzutreiben, diskreditieren. Die Verwaltung ist insoweit der Auffassung, dass das Klimaschutzkonzept solche Ziele abbilden sollte, die den Möglichkeiten vor Ort entsprechen – zumal diese bereits erhebliche Anstrengungen mit sich bringen werden und in diesem Sinne nicht als unambitioniert beschrieben werden können.
Jugendhilfeplanung - Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Teil I Bedarfsplanung 2021 bis 2025
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Ergänzung zur Bedarfsplanung 2021 bis 2025:
- Die geplante neue Kindertageseinrichtung im Baugebiet „Markenfort" mit 5 Gruppen und der Option auf eine 6. lnklusive Gruppe zu erweitern.
- Planungen für provisorische Gruppen zur Deckung des akuten Bedarfs in der Kindertages-einrichtung St. Josef Gronau und dem Familienzentrum AWO Alter Postweg weiterzuführen.
- Einzelmaßnahmen bei Beschlussreife dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat zur Entscheidung und bei Finanzierungsanteilen der Stadt Gronau Kostenübersichten vorzulegen.
108. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gronau Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einrichtungsmarkt POCO“, Stadtteil Epe Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Die 108. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Einrichtungsmarkt POCO“, Stadtteil Epe, werden gem. §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt für den hier dargestellten zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich. Der Umgriff der v.g. Bauleitpläne umfasst den Bereich östlich der Straße An der Eßseite. Im Norden wird das Gebiet der Bauleitpläne von der Ochtruper Straße begrenzt, im Süden von der Borgwardstraße.
Innerhalb der Umgriffs liegen die Flurstücke 513, 588 (tlw.), 590 (tlw.) und 662 der Flur 48, Gemarkung Epe.
Ziel der Planung ist die Schaffung von vorhabenbezogenen Planungsrecht für einen POCO-Einrichtungsmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 qm, einem zugehörigen, angeschlossenen Wareausgabelager von ca. 5.000 qm und ebenerdigen Stellplätzen.
Bebauungsplan Nr. 253 "Nördlich der Friedrichstraße", Stadtteil Epe (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB)
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
- Anpassung des Flächennutzungsplans
Der Rat der Stadt Gronau fasst folgende Beschlüsse:
- siehe Beschlussteil 1 / Abwägung (Anlage zum Beschluss)
- siehe Beschlussteil 2 / Abwägung (Anlage zum Beschluss)
- Der Rat der Stadt Gronau, beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alle Gesetze in der z.Zt. gültigen Fassung) den Bebauungsplan Nr. 253 „Nördlich der Friedrichstraße“, Stadtteil Epe, einschließlich der um die Abwägungsergebnisse ergänzte Begründung.
- Der Rat der Stadt Gronau beschließt die Anpassung des Flächennutzungsplans in Form einer Berichtigung.
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt nördlich der Friedrichstraße, in direkter Nachbarschaft der Hermann-Löns-Schule in der Flur 28 der Gemarkung Epe und umfasst die Flurstücke 622, 673, 674, 739, sowie tlw. 536.
Der vorstehend beschriebene Geltungsbereich ist ersichtlich aus dem Bebauungsplan.
Bebauungsplan Nr. 302 "Zwischen Kurzem Weg und Schöttelkotter Damm Teilbereich I", Stadtteil Gronau (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
Aufstellungsbeschluss Aufhebung Umlegung Gronau „Kurzer Weg“, Stadtteil Gronau (Bebauungsplan Nr. 172 „Kurzer Weg“, Stadtteil Gronau).
Der Rat der Stadt Gronau beschließt:
Der Bebauungsplan Nr. 302 „Zwischen Kurzem Weg und Schöttelkotter Damm Teilbereich I“, Stadtteil Gronau, wird gemäß § 1 Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt für den nachfolgend beschriebenen Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Bebauung der von-Steuben-Straße im Westen, der Bebauung des Kurzen Wegs im Norden und dem Schöttelkotter Damm im Süden. Im Osten wird das Plangebiet durch die ehemalige Trasse der Bentheimer Eisenbahn begrenzt.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 616, 634 und 707 der Flur 16, Gemarkung Gronau. Planbereich
Sachstand zur Ukraine-Flüchtlingssituation
Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. Die Erste Beigeordnete berichtet zu den aktuellen Zahlen der ukrainischen Flüchtlinge.
Alle Informationen sind der Sitzungsvorlage hier zu entnehmen.
Sachstand zur Corona-Pandemie (Stand 30.03.2022)
Der Rat nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Alle Informationen sind der Sitzungsvorlage hier zu entnehmen.
Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften
Der Rat fasst folgende Beschlüsse bzw. nimmt zur Kenntnis:
- Der Rat wählt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als stellvertretendes Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlungen der städt. Gesellschaften
- Der Rat wählt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Sport, Gesundheitsprävention und Ehrenamt
- Der Rat wählt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als stellvertretendes Mitglied in den Integrationsrat
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als persönlicher Vertreter von RM Schwartze in den Aufsichtsrat der Chance gGmbH.
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als persönlicher Vertreter von RM Schwartze in den Aufsichtsrat der GfA mbH.
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Kulturbüro Gronau GmbH.
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Rock´n´ Popmuseum GmbH.
- Der Rat bestellt Herrn Franz Bakenecker als Nachfolger für das ausgeschiedene RM Jüttner als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH
- Der Rat bestellt RM Schwartze als Nachfolger für Herrn Franz Bakenecker, der ordentliches Mitglied wird, als persönlichen Vertreter von Herrn Franz Bakenecker in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gronau GmbH.
- Der Rat bestellt RM Neumüller als Mitglied in die Verbandsversammlung Sparkasse Westmünsterland.
- Der Rat wählt RM Neumüller als Vertreter in den Städte- und Gemeindebund.
- Der Rat wählt Herrn Wilfried Verst als Nachfolger für die vakante Position des stellvertretenden sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz.
- Der Rat wählt Herrn Michael Petzold als Nachfolger für die vakante Position des sachkundigen Bürgers in den Rechnungsprüfungsausschuss.
Berichte aus den Gremien stadteigener Gesellschaften
Mithilfe des Sofortprogramms Innenstadt konnten in Gronau bereits zehn Ladenlokale erfolgreich reaktiviert werden. Sechs sehr unterschiedliche Konzepte, die die Gronauer Innenstadt bereichern, konnten sich bereits etablieren. Im April eröffnet am Theodor-Heuss-Platz die neue Gastronomie „Löwenherz“.
Am 5. Mai eröffnet in der Schulstraße 5 (ehemals Ernstings Family) das neue Wäschegeschäft „Böckmann Lingerie“. Das über hundertjährige Familienunternehmen betreibt Modehäuser u.a. in Rheine, Nordhorn und Leer.
Im Juni werden die Gronauer Unternehmerinnen Alina Hölscher und Ulrike Damer das Wäschegeschäft „2erlei“ eröffnen. Damit übernehmen Sie das Objekt, welches zuvor von Frau Rönsch (Wäsche Rönsch) geführt wurde.
Im Laufe des Herbstes eröffnet Jeans Fritz in einem Teil der ehemaligen C&A-Filiale seine Türen. Zuvor wird die Hauseigentümerin umfangreiche Renovierungsarbeiten am Gebäude vornehmen.
Des Weiteren liegen der Wirtschaftsförderung eine Bewerbung vor, durch die bis zu vier Objekte in der Gronauer Innenstadt aktiviert werden könnten.
Mitteilungen der Verwaltung
Landtagswahlen 2022
Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl, die am Sonntag, den 15.05.2022 stattfindet, möchte ich einige Informationen zum zeitlichen und organisatorischen Ablauf geben: Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 12.04. zugestellt und sollten aller Voraussicht nach bis Karsamstag in allen Briefkästen sein. Anträge auf Briefwahl können somit ab Erhalt der Wahlbenachrichtigungen gestellt werden. Eine finale Bearbeitung der Briefwahlanträge wird allerdings erst nach Ostern ab dem 19.04. möglich sein, da die Stimmzettel frühestens im Laufe des 14.04. geliefert werden und somit erst ab dem 19.04. für eine Herausgabe zur Verfügung stehen. Hintergrund ist ein Beschwerdeverfahren, über das der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 08.04.2022 entscheiden wird. Erst mit Entscheidung des Landeswahlausschusses steht fest, welche Bewerber/innen zur Wahl zugelassen und somit auf den Stimmzetteln erscheinen werden. Auch in diesem Jahr werden wir wieder zwei Wahlbüros einrichten, sodass die Bürgerinnen und Bürger neben der klassischen Urnen- und Briefwahl auf Wunsch auch wieder komfortabel unmittelbar vor Ort in einem der Wahlbüros wählen können. In Gronau wird das Wahlbüro auf dem Kurt-Schumacher-Platz 9 und in Epe im Amtshaus, Agathastraße 39 eingerichtet. Die Wahlbüros öffnen ab dem 19.04. montags bis donnerstags von 8.00 – 16 Uhr und freitags von 8.00 – 12.30 Uhr. Darüber hinaus öffnet das Wahlbüro in Gronau an den Samstagen 23.04., 30.04. und 07.05. jeweils in der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den Freiwilligen, die sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren und bei den Parteien im Rat der Stadt Gronau, die wieder zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellen. Da in Zeiten von Corona auch mit kurzfristigen Ausfällen zu rechnen ist, können gerne weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Reserveliste gemeldet werden.
Stadtradeln in 2022
Auch in diesem Jahr geht es wieder auf die Fiets: Vom 1. bis 21. Mai sammelt Gronau wieder Radkilometer. Die Kampagne möchte alle für das Radfahren im Alltag sensibilisieren sowie die Themen Fahrradnutzung und Radverkehrsplanung stärker in die kommunalen Parlamente einbringen. Neben vielen Teams und Einzelpersonen werden wieder zahlreiche Schulen beim Stadtradeln mitmachen. Die ersten 200 Anmeldungen erhalten eine Radler-Tüte mit Informationen, einem Gutschein und giveaways. Allerdings sind diese bereits vergeben – rund 250 Anmeldungen sind bereits eingegangen. Für die Parlamentarier ist auch in diesem Jahr wieder eine Kategorie eingerichtet: Daher machen Sie gerne mit und melden Sie sich an! Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Gronau – einfach zu finden unter dem Suchbegriff „Stadtradeln 2022“. Bei Fragen steht Ihnen das Büro des Bürgermeisters, Frau Dingeldey und Frau Könemann, zur Verfügung.
Förderprogramm "Spar mit Solar"
Das Förderprogramm "Spar mit Solar" wird sehr gut angenommen. Innerhalb kürzester Zeit war diese im Bereich der PV-Förderung überzeichnet. Für Dachflächen und Balkone gibt es noch wenige Kapazitäten.
Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2021
Der Rat nimmt von den Nebentätigkeiten des Bürgermeisters für das Jahr 2021 Kenntnis.
Nach § 53 LBG legt der Beamte / die Beamtin am Ende eines jeden Jahres seinem / ihrem Dienstvorgesetzten eine Aufstellung über Nebentätigkeiten sowie über die Vergütung vor, die er / sie für eine genehmigungspflichtige oder eine nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 b LBG NRW nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erhalten hat, wenn diese Nebeneinnahmen insgesamt 1.200,00 € übersteigen (§ 15 der Nebentätigkeitsverordnung).
Nach § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW legt der Hauptverwaltungsbeamte / die Hauptverwaltungsbeamtin dem Rat die Aufstellung nach § 53 LBG NRW bis zum 31.03. des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres vor.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung verwiesen.
Kauf bebautes Grundstück in der Innenstadt
Der Rat beschließt die Prüfung des Vorkaufsrechts.
Kauf von landwirtschaftlichen Flächen
Der Rat beschließt den Kauf von landwirtschaftlichen Flächen.
Werner-von-Siemens-Gymnasium, Einbau einer Corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlage – Vergabe der Lüftungsbauarbeiten
Der Rat beschließt die Auftragsvergabe für die Lüftungsbauarbeiten.