31.789 Wahlberechtigte gibt es in Gronau. Davon sind knapp 2.300 Erstwähler:innen.
Gronauer:innen, die ihren Wahlraum zur Landtagswahl nicht aufsuchen können, haben die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
So können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen - oder auch direkt im Wahlbüro wählen gehen:
Per Online-Antrag
Einfach den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zum Beispiel per Handy einscannen. Sie gelangen dann unmittelbar zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag und können diesen versenden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt. Sollten Sie den QR-Code nicht nutzen wollen/können, ist eine Beantragung auch über folgenden Link möglich: https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=5554020
Per Post
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag. Dieser vorausgefüllte Antrag muss ergänzt und unterschrieben werden. Anschließend kann der Antrag per Post (selbst frankieren) an die Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau, geschickt oder direkt im Briefkasten an der Neustraße 31 eingeworfen werden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt.
Wichtig: Tragen Sie Ihr Geburtsdatum ein und unterschreiben Sie den Antrag!
Nur so können wir den Antrag bearbeiten!
Per E-Mail
Wer keine der drei vorgenannten Möglichkeiten nutzen möchte, kann auch einen Antrag per E-Mail senden. Der Antrag muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. Der Antrag kann an wahlen@gronau.de gerichtet werden. Wenige Tage später werden die Briefwahlunterlagen zugestellt. Beachten Sie bitte, dass kein Gruppen-Antrag – zum Beispiel für den gesamten Haushalt – gestellt werden kann. Jede wahlberechtigte Person muss einen eigenen Antrag stellen und somit eine eigene Mail senden, wenn Briefwahl gewünscht ist.
Telefonisch? .......das geht leider nicht
- Telefonische Anträge sind nicht zulässig. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen nicht telefonisch beantragt werden können. Telefonische Antragstellungen sind gesetzlich ausgeschlossen. Daher bitten wir, von telefonischen Antragsgesuchen abzusehen.
Direkt im Wahlbüro - wahlweise in Epe oder Gronau
Auch in diesem Jahr kann unmittelbar im Wahlbüro Gronau (Kurt-Schumacher-Platz 9) oder im Wahlbüro Epe (Amtshaus, Agathastraße 39) gewählt werden. Mitzubringen sind der Ausweis und die Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbüros sind ab dem 19.04.2022 geöffnet.
Öffnungszeiten:
- Montag - Donnerstag: 8 - 16 Uhr
- Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Das Wahlbüro in Gronau öffnet zudem an den Samstagen 30.04. und 07.05. jeweils von 9 – 13 Uhr.
Oder "ganz klassisch": Am Wahltag im Wahlraum
Teilnahme an der Wahl per Urnenwahl am Wahlsonntag: Wer den klassischen Gang zur Wahlurne antreten möchte, kann dies am Sonntag, 15.05.2022, von 8 Uhr bis 18 Uhr tun. Mitzubringen sind Ausweis und idealerweise die Wahlbenachrichtigung. In welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.