Corona-Schutzverordnung: Neue Regeln gelten ab dem 3. April 2022


Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden ab Sonntag, 3. April, 0.00 Uhr, die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. 

Empfehlung zum Tragen von Masken

Minister Laumann: „Ich zähle jetzt auf jeden Einzelnen. Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind. Das sind wir allein den vielen Beschäftigten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen schuldig, die seit langem an ihre Belastungsgrenzen gehen. Und ich appelliere an die Unternehmen, Veranstalterinnen und Veranstalter: Prüfen Sie gerade in den nächsten Wochen, welche Hygienekonzepte Sie zusätzlich umsetzen, um Ihren Gästen, Kundinnen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu geben.“

Schaubild zur neuen Corona-Schutzverordnung, hier: Maskenpflicht gilt weiterhin


Schaubild zur neuen Corona-Schutzverordnung, hier: Maskenpflicht gilt weiterhin, wie zum Beispiel in sensiblen Bereichen


Schaubild zur neuen Corona-Schutzverordnung, hier: Testpflicht in sensiblen Bereichen


Schaubild zur neuen Corona-Schutzverordnung, hier: Öffentlicher Personennahverkehr


 

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Landes NRW