Die Stadtverwaltung weist für künftige Sperrmüllabfuhren deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei der Sperrmüllsammlung der Sperrmüll immer angemeldet werden muss. Auch wenn die Sammlung einmal im Jahr regulär erfolgt, ist vom jeweiligen Haushalt die ungefähre Art und Anzahl der abzuholenden Gegenstände anzugeben. Die Anmeldung muss außerdem mindestens 3 Werktage vor dem Termin bei der Firma Stenau schriftlich angemeldet werden. Zusätzlicher Sperrmüll oder Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll zählen, werden nicht eingesammelt und vor Ort stehen gelassen.
Kontakt Firma Stenau:
- mit der gelben Anforderungskarte,
- per E-Mail an info@stenau.net
- oder im Internet unter www.stenau.net/kontakt
Des Weiteren ist zu beachten, dass Gegenstände, wie Auto- und Motorradteile, Hausmüll oder Baum- und Heckenschnitt, kein Sperrmüll sind. Zum Sperrmüll zählen Wohneinrichtungsgegenstände, die aufgrund ihres Umfangs, Gewichtes, ihrer Beschaffenheit oder Menge nicht in die Restmüllbehälter eingefüllt werden können.
Hier finden Sie eine Liste der Gegenstände, die zum Sperrmüll zählen bzw. nicht dazu zählen.
Zudem kann Sperrmüll ganzjährig am Wertstoffhof kostenlos angeliefert werden.