Das Landesprogramm zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen „Neustart miteinander“ ist gestartet. Als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine und um diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell zu unterstützen, wurden Mittel zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitgestellt.
Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021 beantragen. Grundsätzlich jedoch bis maximal 5.000 Euro. Maßstab für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der jeweils regional zuständigen Bezirksregierung.
Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Bestätigung der Gemeinde in Bezug auf die geplante Veranstaltung. Das Formblatt zur Bestätigung kann hier heruntergeladen werden:
Anschließend ist dies beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung einzureichen (E-Mail: C.Jansen@gronau.de; Postanschrift: Neustraße 31, 48599 Gronau).
Das Programm ist im Oktober 2021 bis weit ins Jahr 2022 verlängert worden, so dass noch mehr Vereine davon profitieren können. Die Antragsfrist endet danach erst am 31. Mai 2022 (bisher: 30. November 2021). Der Durchführungszeitraum ist bis zum 30. Juni 2022 erweitert worden (bisher: 31. Dezember 2021)
Weitere Informationen
Weitere Informationen bzw. der Online-Antrag ist unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander zu finden.