Ordnungsamt wird die Einhaltung der Schutzvorschriften verstärkt kontrollieren


Der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Gronau informiert: Seit dem 24. November 2021 greift innerhalb NRW im Kultur- und Freizeitbereich flächendeckend die 2G-Regel. Demnach dürfen bestimmte Angebote, z. B. der Besuch von Gastronomiebetrieben, Museen, Kultureinrichtungen, Konzerten, Kinos, Spielhallen, Wettbüros, Sportstudios, Schwimmbädern, Sportveranstaltungen als Zuschauer und vergleichbaren Einrichtungen nur noch durch geimpfte oder genesene Personen in Anspruch genommen werden.

Weitere Einschränkungen (2G Plus) greifen in Bereichen mit höherem Infektionsrisiko, so z. B. in Clubs, Diskotheken, bei öffentlichen und privaten Feiern mit Tanz, Karnevalsveranstaltungen und vergleichbaren Veranstaltungen – hier erhalten nur noch immunisierte (geimpft oder genesen) Personen unter zusätzlicher Vorlage eines negativen Testnachweises (höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigen-Schnelltest oder höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR-Test) Zutritt.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung werden mit empfindlichen Bußgeldern konsequent geahndet; so lautet der Regelsatz für Betriebsinhaber*innen, die die notwendigen Kontrollen der Test- und Immunisierungsnachweise beim Zutritt zur Einrichtung unterlassen z. B. 2.000,- € und für Nutzer*innen der Angebote ohne die vorgeschriebene Immunisierung oder ohne die notwendige Negativtestung 250,- €.

Die Einhaltung der Schutzvorschriften wird in den kommenden Wochen verstärkt durch das Ordnungsamt kontrolliert.

Schaubild des Landes NRW zur 2G-Regelung im Kultur- und Freizeitbereich