Mit dem Start des STADTRADELNS steht der Mai in Gronau ganz im Zeichen des Radfahrens. Die Stadtverwaltung greift daher das Thema Radfahrsicherheit auf und weist auf einige bestehende Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hin:
- Unter anderem müssen Kfz-Fahrer*innen einen festgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrenden einhalten.
- Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge nicht auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe parken.
- Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende erhöht werden.
Die Stadt Gronau appelliert in diesem Zusammenhang: Neben gesetzlichen Regelungen sollten aber vor allem auch die gegenseitige Rücksichtnahme und die Vorsicht der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen eine wichtige Rolle spielen
Besonders attraktiv ist das Radfahren auf Fahrradstraßen. Davon gibt es in Gronau gleich mehrere – und zwar auf dem Eschweg, der Laubstiege, dem Friedensweg sowie dem Haberskamp.
Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn ein Auto Radfahrende überholen will, muss es – auch wenn die Radfahrer nebeneinander fahren – einen seitlichen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Wenn das nicht möglich ist, muss der Kfz-Fahrende auf eine passende Gelegenheit zum Überholen warten
Eine weitere Fahrradstraße soll auf der Straßenachse Am Buddenbrook/Auf der Sunhaar entstehen. Die Durchführung der Maßnahme ist für Sommer/Herbst 2021 geplant, informiert die Stadt Gronau.