Corona-Virus: Informationen zur Öffnung der Sporthallen


Da die Inzidenzzahl am heutigen Mittwoch, 26. Mai, laut RKI am fünften Werktag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 bleibt, folgen für den Kreis Borken ab Freitag, 28. Mai, 0 Uhr weitere Erleichterungen und Lockerungen. Darüber wird der Kreis Borken in einer gesonderten Pressemitteilung informieren, so dass anschließend die Verwaltung eine entsprechende Information an die Sportvereine geben wird.

Von den Lockerungen betroffen ist auch der Sport. Die Sporthallen im Stadtgebiet können dann wieder dem Vereinssport zur Verfügung stehen. Aber auch der Sport mit Zuschauerinnen und Zuschauern ist wieder möglich – ebenso wie ein eingeschränkter Schwimmbetrieb.

Eine kurze Übersicht:

  • Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt
  • Kontaktsport drinnen nur in Gruppen (wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen) und mit Test und Kontaktnachverfolgung
  • Kontaktfreier Sport drinnen ist ohne Personenbegrenzung erlaubt, aber auch hier mit Test- und Kontaktnachverfolgung
  • Die Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind untersagt.

 

Die Verantwortung für die Einhaltung der o.g. genannten Regelungen obliegt dem organisierenden Verein.

 

Grundsätzlich gilt: Die allgemeinen Regelungen der Coronaschutzverordnung sind zu beachten!