In Zeiten der Corona-Pandemie sehnen sich viele nach Beschäftigung und Abwechslung im Alltag, da viel Zeit zu Hause und im Homeoffice verbracht wird. Ein treuer und ausdauernder Begleiter bei langen Spaziergängen oder Fahrradtouren ist der Hund. Der liebenswerte Vierbeiner ist gerade in Zeiten von notwendiger Sozialer Distanz ein wichtiger Partner geworden. Bundesweit ist die Zahl der registrierten Hunde im Corona-Jahr 2020 nachweislich gestiegen. In Gronau sind die Zahlen der Anmeldungen hingegen relativ stabil geblieben. Im Jahr 2019 gab es insgesamt 4.172 angemeldete Hunde, im Jahr 2020 waren es 4.179. Wenn eine Anmeldung vergessen wurde oder bisher nicht erfolgt ist, dann ist diese unbedingt nachzuholen.
Wichtiger Hinweis: Wer Besitzerin oder Besitzer eines Hundes geworden ist, sollte unbedingt Folgendes beachten:
Anmeldung des Hundes
Der vierbeinige neue Mitbewohner muss bei der Stadt Gronau im Rathaus-Service angemeldet werden. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich, die Anmeldung kann online oder postalisch erfolgen.
Anschließend wird die Steuermarke per Post an die Halterin oder den Halter geschickt. Außerhalb der Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks darf der Hund nicht ohne diese Marke umherlaufen, diese muss gut sichtbar am Halsband o.ä. befestigt sein.
Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Name, Anschrift und Telefonnummer der Halterin oder des Halters
- Rasse, Fellfarbe, Geschlecht und Alter des Hundes, ggf. Chipnummer
- Datum, seit wann der Hund gehalten wird
- Herkunft des Hundes
- Ggf. Übergabe-/Tierschutzvertrag des Tierheims / Tierschutzvereins (in diesen Fällen ist eine Befreiung von der Hundesteuer für das 1. Haltungsjahr möglich)
Hundesteuer
Die Besitzerin oder der Besitzer eines Hundes ist Steuerpflichtig, im Regelfall beginnt die Pflicht mit dem 1. Monat der Aufnahme des Hundes. Nach der Anmeldung des Hundes wird der Steuerbescheid von dem Fachdienst 200: Finanzmanagement/Steuerwesen einmal jährlich an die Steuerpflichtigen versendet.
Mehr Informationen zur Hundesteuer gibt es hier.
Sachkundenachweis
Halterinnen und Halter sogenannter Listenhunde müssen ihre Sachkunde nachweisen. Die Meldung dieser Hunde und der Sachkundenachweis erfolgen über das Ordnungsamt. Hier gibt es weitere Informationen.
Zudem müssen Halterinnen und Halter von Hunden mit einer Widerristgröße über 40 cm und/oder einem Gewicht von über 20 kg ihre Sachkunde nachweisen. Der Sachkundenachweis ist beim Tierarzt oder in der Hundeschule erhältlich. Die Anzeige des Hundes mit Versicherungsnachweis, Chipnummer und Sachkundenachweis erfolgt beim Ordnungsamt. Hier gibt es weitere Informationen.
Befreiung von der Hundesteuer
Wird ein Hund aus dem Tierheim übernommen, so ist für das erste Jahr keine Hundesteuer zu entrichten. Im Haupt- und Finanzausschuss am 24.03.2021 wurde die Verwaltung zudem beauftragt, die Änderung der Hundesteuersatzung vorzubereiten. Und zwar zu Gunsten der Befreiung von Hunden, die älter als 8 Jahre und im Tierheim sind.