Die vom Land NRW bundesweit vereinbarte „Notbremse“ sieht vor, dass die zum 8. März vorgenommenen Lockerungen wieder zurückgenommen wird. Besteht allerdings vor Ort ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertestungen, können die bestehenden Öffnungen weiter in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Diese Möglichkeit soll im Kreis Borken gelten.
Landrat Dr. Kai Zwicker hat sich dazu in einer kurzfristigen Videokonferenz am Freitagnachmittag mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verständigt. Direkt anschließend wurde mit dem Gesundheitsministerium (MAGS) Kontakt aufgenommen sowie die Allgemeinverfügung abgestimmt.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 29. März 2021, zunächst für 14 Tage bis zum 11. April 2021.
Trotzdem gelten die weiteren Vorgaben der neuen Coronaschutzverordnung: Wichtig im Kreis Borken ist wieder die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal einen Hausstand plus eine andere Person (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren und die Ostertage – vom 1. bis 5. April sind auch bei einer Inzidenz über 100 zwei Hausstände mit insgesamt maximal 5 Personen zulässig). Das gilt auch für Sport im Freien. "Es kommt jetzt weiterhin auf jeden einzelnen an, um die Zahlen wieder zu senken. Daher kann ich nur nochmals alle Bürgerinnen und Bürger bitten, sich an die Vorgaben zu halten: Tragen Sie Maske, reduzieren Sie Ihre Kontakte, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten!", so Landrat Dr. Kai Zwicker.
Die Teststellen sind auf der Internetseite des Kreises Borken unter https://kreis-borken.de/testen zu finden.
Für den Kreis Borken gilt jetzt:
- Kontaktbeschänkungen: max. ein Hausstand plus eine Person eines anderen Hausstandes im öffentlichen Raum (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre und Ostertage)
- Der Besuch von Bibliotheken, Archiven etc. ist mit tagesaktuellem negativen Schnelltest möglich
- Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Schlössern, Tierparks etc. ist mit negativem Schnelltest und vorheriger Terminbuchung möglich
- Einzelhandelsgeschäfte, die nicht Waren für den täglichen Bedarf anbieten, können mit negativem Schnelltest und gebuchtem Termin ("Click & Meet") besucht werden
- Gruppen von 20 Kindern plus zwei Aufsichts-/Ausbildungspersonen dürfen nach negativem Schnelltest Sport „unter freiem Himmel“ machen; ohne Schnelltest reduziert sich die Anzahl auf 10 (+2)
- Für körpernahe Dienstleistungen (Fußpflege, Kosmetik etc.) ist grundsätzlich ein negativer Schnelltest erforderlich; das gilt nicht für medizinisch notwendige Leistungen und Friseure
- Außerdem gilt durch die Allgemeinverfügung Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften