Anpassung der Coronaschutzverordnung


Aufgrund der landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 121,6 (Stand: 26. März 2021) greift auch in Nordrhein-Westfalen die bundesweit vereinbarte Notbremse: in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100 werden die zum 8. März 2021 vorgenommenen Öffnungen wieder rückgängig gemacht.

Die Verordnung tritt am 29. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 18. April 2021.


Schaubild des Landes NRW zu Corona-Schnelltests


Schaubild des Landes NRW zur Durchsetzung der Corona-Notbremse


Schaubild des Landes NRW zur Stärkung der Teststrategie


Schaubild des Landes NRW zur Beachtung der Hygieneregeln