Änderungen der Coronaschutzverordnung ab dem 08.03.2021


Das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung mit  Wirkung ab dem 08.03.2021 geändert. 

Die jeweiligen Lockerungen sind abhängig von der 7-Tages-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen. Diese muss stabil unter 100 liegen. 

Hier die wichtigsten Änderungen:

Schaubild des Landes NRW zu Sportmöglichkeiten ab dem 08.03.2021


Schaubild des Landes NRW zu Dienstleistungen


Schaubild des Landes NRW zu Öffnungen im Handel


Schaubild des Landes NRW zu Kultur und Freizeitstätten


Schaubild des Landes NRW zu mehr Impfungen und Testungen


Schaubild des Landes NRW zu Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht