Ab dem 05.06.2021 gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Für den Sport wurden einige Lockerungen zugefügt und eine Erklärung, welche Sportarten als kontaktfrei anzusehen sind.
Grundlage für die nachfolgende Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen für den Vereinssport.
Welche Inzidenzstufen gelten derzeit?
- Kreis Borken: Inzidenzstufe 1 (Stand 05.06.2021: 13,2)
- Land NRW: Inzidenzstufe 2 (Stand 06.06.2021)
Was sind kontaktfreie Sportarten?
- Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, wie z.B. Golf und Tennis (einschließlich Doppel).
Dürfen mehrere Personen bzw. Gruppen zusammen trainieren?
- Zwischen verschiedenen Gruppen beziehungsweise allein Sport treibenden Personen, die gleichzeitig am selben Ort Sport treiben, ist während der Sportausübung dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Dürfen die Umkleideräume und Duschen genutzt werden?
- Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen (einschließlich der Umkleideräume und Duschen) ist erlaubt. Zu beachten sind hierbei die allgemeinen Hygieneanforderungen und die Einhaltung des Mindestabstands.
Was ist im Freien erlaubt?
- Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.
- Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
Was ist in geschlossenen Räumen (einschl. Fitness-Studios) erlaubt?
- Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit.
- Hochintensives Ausdauertraining (insbesondere IndoorCycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand, wenn die Räume vollständig durchlüftet oder mit viruzid wirkenden Luftfiltern ausgestattet sind.
Ist Reha-Sport erlaubt?
- Ja, der ärztlich verordnete Reha-Sport (nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 IX. SGB) unter Beachtung des Mindestabstands zwischen den teilnehmenden Personen und, wenn er in geschlossenen Räumen stattfindet, mit Negativ-Test-Nachweis.
Welche Sportler*in müssen keinen Negativ-Test nachweisen?
- Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.
- Personen, die genesen sind.
- Personen, die vollständig geimpft sind.
Wie lange ist ein Test gültig?
- 48 Stunden
Was bedeutet es für den Sport, wenn für das Land NRW auch die Inzidenzstufe 1 gilt?
- Bei der Sportausübung ist dann KEIN Negativ-Test erforderlich.
Ab wann können Sportfeste und Sportveranstaltungen wieder stattfinden?
- Auf Sportanlagen und ähnlichen abgegrenzten Veranstaltungsgelände:
Ab dem 01. September 2021 ohne feste Begrenzung der Zahl der teilnehmenden Personen sowie Zuschauer*innen jeweils mit Negativtestnachweis und einem durch die zuständige Behörde (hier: Ordnungsamt Gronau) genehmigten Hygienekonzept.
- Außerhalb von Sportanlagen und ähnlich abgegrenzten Veranstaltungsgelände:
Ab dem 01. September 2021: Wie oben, aber hier entfällt der Negativnachweis für die Zuschauer*innen.
Feststellung der Inzidenzstufen
Die Veröffentlichung der Stufen erfolgt über eine Liste, die auf der Internetseite des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) veröffentlicht wird. Hier finden Sie die Inzidenzstufe des Landes NRW.