Einige Änderungen, die ab dem 11. Juni in NRW (und damit auch in Gronau) gelten:
- Spielplätze: Die Maskenpflicht auf Spielplätzen entfällt.
- Sport: Bei der Sportausübung sind keine Negativtestnachweise mehr erforderlich.
- Gastronomie: Die Nutzung der Innengastronomie ist unter Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen auch ohne Negativtestnachweis möglich. Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dort, wo die Zulässigkeit von Personengruppen im öffentlichen Raum von einem Negativtestnachweis abhängig ist, dies auch weiterhin für die Innen- und Außengastronomie gilt. In der Praxis bedeutet dies, dass in der Innen- und Außengastronomie bis zu 5 Hausstände ohne Personenbegrenzung und ohne Negativtestnachweis (zzgl. Genesene und vollständig Geimpfte) ohne Abstand zusammen an einem Tisch sitzen dürfen. Sobald die 5 Hausstände überschritten werden (häufig trifft dies z. B. auf Kegelbahnen zu) ist weiterhin die Vorlage eines Negativtestnachweises (außer bei Genesenen und vollständig Geimpften) erforderlich.
- Busreisen: Touristische Busreisen sind möglich mit Negativtestnachweis und Maskenpflicht ohne Kapazitätsbegrenzung und ohne Mindestabstand zwischen den Fahrgästen.
Weitere Informationen gibt das Land NRW auf seiner Internetseite.