Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wurde das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen (raumluft-technische Anlagen) um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet.
Die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten.
In der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz am 2. Juli 2021 hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, Lüftungsanlagen bei Neubauten und Sanierungsvorhaben einzuplanen. Weiterhin sollte die Verwaltung ermitteln, ob nach einem Förderprogramm des Landes NRW die Förderung von mobilen Luftfilteranlagen möglich ist. Eine Förderung von mobilen Luftfilteranlagen ist derzeit nicht mehr möglich. Diese Förderung bezog sich auf Räume, die gar nicht zu lüften oder nur unzureichend zu lüften sind. Diese Räume wurden jedoch bereits alle in den letzten Monaten nach entsprechenden Förderanträgen aus dem Landesprogramm ausgestattet.
Für die städtischen Kitas hat die Verwaltung unabhängig von Förderprogrammen die Anschaffung von 32 mobilen Geräten beschlossen. Diese wurden bereits geliefert, so dass diese zeitnah in den Räumen der städtischen Kitas für die Reinigung der Luft sorgen.
Erneut Bewegung in das Thema „Lüften“ hat jetzt die vom Bundeswirtschaftsministerium am 3. Juni erlassene Förderrichtlinie gebracht. Geförderte werden 80 % der Gesamtkosten für den erstmaligen Einbau von stationären RLT-Anlagen. Zielgruppe der Bundesoffensive sind unter 12-jährige Kinder, da hier vorläufig nicht damit zu rechnen ist, dass diese Kinder geimpft werden.
Die Verwaltung prüfte in diesem Zusammenhang die Schulen und Kitas, um zu sehen, ob für diese Objekte eine Förderung möglich und sinnvoll ist. Umgehend wurden 12 Förderanträge gestellt und bereits nach kürzester Zeit liegen nun die Bewilligungsbescheide für 11 Objekte in einer Größenordnung von 5,01 Millionen Euro vor. Die Entscheidung über den 12. Antrag steht noch aus.
Die Gesamtkosten werden voraussichtlich bei 11 Millionen Euro liegen. Daher werden sich die Fachausschüsse und der Rat nach der Sommerpause mit dem Thema beschäftigen müssen. Es gilt, für den Haushalt 2022 die notwendigen kommunalen Eigenmittel zur Verfügung zu stellen und zu beschließen. Eine Umsetzung des Programmes ist innerhalb der nächsten 18 Monate geplant.