Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat – nach Auftrag durch den Landtag Nordrhein-Westfalen - ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, unterstützt werden.
Mehr Informationen gibt es auf der Seite des Ministeriums: https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander.
Dort sind die Erläuterungen zum Förderprogramm sowie der Online-Antrag und ein Muster Formblatt für die Bestätigung durch die Gemeinde/Stadt hinterlegt.
Die Bestätigung der Gemeinde/Stadt erfolgt durch die Stadt Gronau, Fachdienst Sicherheit und Ordnung. Das Formular ist einzureichen bei der Stadt Gronau, Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Neustr. 31, 48599 Gronau, oder per Mail: c.jansen@gronau.de.