Corona-Schutzverordnung ab dem 11.01.2021


Die geltenden Beschränkungen im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung werden bis zum 31.01.2021 verlängert.

Bei den Kontaktbeschränkungen wurden zusätzliche Ausnahmen eingeräumt. So darf bei Treffen von zwei Haushalten die Person aus dem anderen Haushalt ihre zu betreuenden Kinder mitbringen. In früheren Verordnungen galten Ausnahmen nur für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Dieses Höchstalter wird im aktuellen Beschluss nicht mehr explizit erwähnt.

Schaubild des Landes NRW zu den neuen Kontaktbeschränkungen



An den Schulen wird der Präsenzunterricht bis Ende Januar ausgesetzt, Schüler müssen zuhause am Distanzunterricht teilnehmen. 

Mehr Informationen zu den Regelungen für Schulen vom 11.01. bis zum 31.01.2021

Sie sehen ein Schaubild des Landes NRW zum Unterrichtsbetrieb


Kitas wechseln in den "eingeschränkten Pandemiebetrieb", bleiben aber grundsätzlich für alle geöffnet.

Schaubild des Landes NRW zur Kindertagesbetreuung


Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie hier auf der Internetseite des Landes NRW

Corona-Schutzverordnung, gültig ab dem 11.01.2021

Corona-Betreuungsverordnung, gültig ab dem 11.01.2021