Stadt Gronau für ein Atommüll-Endlager ungeeignet


Im gesamten Bundesgebiet läuft ein Standortauswahlverfahren mit dem Ziel einen Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für ein Endlager von hochradioaktiven Abfällen bietet. Für die Standortentscheidung sind unter anderem geowissenschaftlich technische Auswahlkriterien entscheidend und die Endlagersuche wird gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) in drei Phasen durchgeführt.

Die Phase I unterteilt sich in zwei Teilschritte. In Teilschritt 1 wird das gesamte Bundesgebiet ausschließlich nach Kriterien der grundsätzlichen geologischen Geeignetheit bewertet.

In Teilschritt 2 erfolgt dann die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung, wobei dann aber auch sogenannte planungswissenschaftliche Suchkriterien zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass beispielsweise alle besiedelten Bereiche nicht in Betracht kommen.

Die übertägige Erkundung selbst stellt dann die Suchphase II dar. Die untertägige Erkundung ist dann die letzte Phase in Form der Phase III, bevor das Suchverfahren mit einer Standortentscheidung abgeschlossen wird.

Phase I/Teil 1 abgeschlossen
Die Phase I/Teil 1 ist abgeschlossen und hat ergeben, dass unter anderem auch ein Großteil des Kreises Borken und der Stadt Gronau aufgrund der grundsätzlich geeigneten Wirtsgesteine Steinsalz und Tongesteine zu den geeigneten Teilgebieten gehört – wie im Übrigen auch circa 54 % des gesamten Bundesgebietes. Aus diesem Grund hatte die Stadtverwaltung Gronau die Technische Hochschule Georg Agricola, Bochum, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, welches die Geeignetheit des Standortes Gronau für ein atomares Endlager bewerten sollte.

Die Gutachter der Technischen Hochschule, Prof. Dr. Rudolph und Prof. Dr. Goerke-Mallet, haben dem Rat der Stadt Gronau die Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Bedenken aus dem Gutachten in der Ratssitzung am Mittwoch, 10. Februar 2021, vorgestellt. Den vorhandenen Salzbergbau im Kavernenfeld im Amtsvenn sehen die Gutachter bereits als Ausschlusskriterium für die Auswahl als Atommüll-Endlager. Ferner ergibt sich angesichts des Umfangs der von den bergbaulichen Tätigkeiten in Anspruch genommenen Bereichen die Situation, dass die verbleibenden Flächen allein von der Größe her für die Ansiedlung eines Endlagers nicht ausreichend sind.

Ungeeignetheit des Gebietes der Stadt Gronau festgestellt
Im Anschluss hat der Rat die Ungeeignetheit des Gebietes der Stadt Gronau für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle festgestellt. Außerdem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die sich aus dem Gutachten ergebenden Ergebnisse und Bedenken an die verfahrensführende Behörde zu übermitteln.

Zusätzlich soll eine intensive Beteiligung des Kreises Borken im weiteren Standortauswahlerfahren erfolgen, um unter anderem die Interessen bündeln zu können. Außerdem soll die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt des Standortauswahlverfahrens informiert werden.