„Zensus 2022“: Auch im Kreis Borken wird gezählt


Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Um die Bevölkerung möglichst frühzeitig über das Verfahren und die Hintergründe zu unterrichten, wurde vom Statistischen Bundesamt unter der Adresse www.zensus2022.de ein informatives Portal eingerichtet.

In erster Linie werden für den „Zensus 2022“ Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft erteilen muss. In Deutschland ist der „Zensus 2022“ eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Auf diese Weise kann im Vergleich zu einer traditionellen Volkszählung sowohl der Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Zensus als auch die Zeit, die die befragten Personen investieren müssen, deutlich verringert werden.

Zur Ermittlung der benötigten Daten werden vor allem die Melderegister der Kommunen, die Register der Bundesagentur für Arbeit, weitere erwerbsstatistische Register sowie Daten der Vermessungsverwaltungen genutzt. Informationen, die nicht aus diesen Verwaltungsregistern gewonnen werden können, wie beispielsweise Informationen zur Bildung, Ausbildung und Beruf, werden dann im Rahmen einer Stichprobenbefragung erhoben.

Zensusstichtag ist der 15. Mai 2022. Von diesem Tag an werden im Kreis Borken bei rund 34.000 Personen, das sind weniger als 10 Prozent der Bevölkerung, im Rahmen der sogenannten Haushaltsstichprobe Erhebungen mittels (Online-)Fragebogen vorgenommen. Neben den Haushaltebefragungen durch Erhebungsbeauftragte werden in allen Gemeinschaftsunterkünften einige Grunddaten erhoben. Die Gebäude- und Wohnungszählung wird von den statistischen Ämtern der Länder als schriftliche Befragung durchgeführt.

Zum Thema: Erhebungsbeauftragte

Für die Befragung im Kreis Borken sind rund 350 Erhebungsbeauftragte erforderlich. Bis Anfang 2022 müssen die Namen der Personen feststehen, die vom 15.05.2022 bis 07.08.2022 die Daten für den Zensus sammeln werden. Gesucht werden engagierte und vertrauenswürdige Personen ab 18 Jahren. Sie werden vor den Befragungen geschult und müssen sich verpflichten, das Statistikgeheimnis zu wahren.

Die Erhebungsbeauftragten sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, erhalten allerdings eine Aufwandsentschädigung. Diese wird im Regelfall circa 5 bis 9 Euro pro auskunftspflichtiger Person (je nach Fallkonstellation) betragen. Sonderbereiche werden separat abgerechnet. Kreis und Kommunen hoffen, dass sie in den nächsten Wochen ausreichend freiwillige Helfende finden.

Interessierte können sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung ihres Wohnortes oder an die Erhebungsstelle des Kreises, Tel.: 02861/681-9000, per E-Mail: zensus2022@kreis-borken.de, wenden. Dort erhalten sie weitere Informationen. Die Erhebungsstelle, die von der übrigen Verwaltung getrennt ist, hat inzwischen eine eigene Postadresse: Kreis Borken, Zensus 2022 – Erhebungsstelle, 46320 Borken.

Weitere Informationen des Kreises Borken zum Zensus gibt es im Internet unter: www.kreis-borken.de/zensus2022.