Die Stadt Gronau beabsichtigt die Verkehrswende voranzutreiben. Ein wichtiger Bestandteil der Verkehrswende ist die Stärkung des Radverkehrs. Hierzu wurde bereits im Jahr 2015 ein Radverkehrskonzept erstellt, welches Verbesserungspotentiale aufzeigt und darüber hinaus einzelne Maßnahmen vorschlägt. Diese Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden.
Für die Straßenachse „Am Buddenbrook“ / „Auf der Sunhaar“ sieht das Radverkehrskonzept die Einrichtung einer Fahrradstraße vor, welche in den vergangenen Wochen nahezu fertig gestellt werden konnte. Durch die Fahrradstraße sollen mehr Bürgerinnen und Bürger auf das Fahrrad geleitet werden. Gleichzeitig ist es das Ziel die Sicherheit und den Komfort für den Radverkehr zu erhöhen. Profitieren sollen von der Fahrradstraße sowohl die Radfahrenden auf dem Weg zum Unternehmen im Gewerbegebiet, als auch Radfahrerinnen und Radfahrer, die zum Einkaufen in den Ortskern fahren. Darüber hinaus wird der Schulweg zur Grundschule Georgschule verbessert, die über die Straße „Auf der Sunhaar“ erschlossen wird. Des Weiteren führt die Fahrradstraße zu einer Verkehrsberuhigung, die vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße „Am Buddenbrook“ seit langem fordern.
Aufgrund der vorhandenen Nutzung entlang bzw. auf der Straße (Discounter, Schule, Linienverkehr) ist die Fahrradstraße weiterhin für den Kfz-Verkehr freigegeben, hierzu zählen auch LKW und Busse. Dennoch wird das Ziel verfolgt, dass vor allem der Durchgangsverkehr auf die parallele Landesstraße Nienborger Straße verschoben wird.
Da bereits vermehrt die vorhandene Beschilderung hinterfragt wurde, weist die Verwaltung daraufhin, dass die Zusatzbeschilderung die Fahrradstraße nicht nur für Pkw und Motorräder, sondern auch für Busse und Lkw freigibt. Das Piktogramm eines Autos in Frontalansicht bedeutet laut Straßenverkehrsordnung „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge“.
Bei der Fahrradstraße „Am Buddenbrook“ / Auf der Sunhaar“ handelt es sich um eine Fördermaßnahme aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“. Insgesamt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten werden gefördert (80 % Bundesmittel, 10 % Landesmittel).
Fahrradstraßen:
Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn ein Auto Radfahrende überholen will, muss es – auch wenn die Radfahrenden nebeneinander fahren – einen seitlichen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Wenn das nicht möglich ist, muss der Kfz-Fahrende auf eine passende Gelegenheit zum Überholen warten.