Ergebnisse des Rates


  •  Antrag der SPD-Fraktion: Schneller PV-Ausbau und Dachgrün auf städtischen Gebäuden

    Der Rat hat Folgendes beschlossen:

    Die Verwaltung wird beauftragt, den konsequenten Ausbau von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung auf allen städtischen Gebäuden voranzutreiben.

    Zudem wir der konsequente Ausbau von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung auf allen städtischen Gebäuden als strategisches Ziel im Haushalt aufgenommen.

    Die Stellungnahme mit den umfangreichen Aktivitäten der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.

  • Einbringung des Haushalts 2022

    Der Rat hat den Budgetentwurf 2022 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen.

  • Antrag der Fraktion pro:Bürgerschaft auf Einführung eines Gutscheines für Bürgerinnen und Bürger anlässlich einer Geburt

    Der Rat hat die Einführung eines 50 Euro-Gutscheins – entsprechend der Regelung des Kreisjugendamtes – für Bürgerinnen und Bürger anlässlich einer Geburt ihres Kindes einzuführen.

  • Jugendhilfeplanung - Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Teil I Bedarfsplanung 2021 bis 2025

    Der Rat hat der Bedarfsplanung „Betreuungsplätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2021 bis 2025“ zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Plan vorgesehenen Maßnahmen zum Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder und über dreijährige Kinder umzusetzen und gemeinsam mit Trägern weitere Ausbaumöglichkeiten zu finden: 

    1. Ergänzend zu den Beschlüssen im Rat vom 25.03.2009 und im Jugendhilfeausschuss vom 16.09.2010, 06.09.2012 und im Rat vom 16.10.2013, 09.02.2016, 10.10.2018, 30.10.2019 und vom 16.12.2020 wird der für den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder (U3) bestehende Ausbauplan um folgende Ausbaustufen ergänzt und die Verwaltung beauftragt, die U3 Plätze unter Inanspruchnahme aller möglichen Fördermittel von Bund und Land zu schaffen. 

    2021/2022 430 Plätze Kita / 135 Plätze Tagespflege 33,6 % Versorgung
    2022/2023 440 Plätze Kita / 150 Plätze Tagespflege 35,1 % Versorgung
    2023/2024 476 Plätze Kita / 155 Plätze Tagespflege 37,6 % Versorgung
    2024/2025 502 Plätze Kita / 160 Plätze Tagespflege 39,4 % Versorgung
    2025/2026 502 Plätze Kita / 165 Plätze Tagespflege 39,7 % Versorgung 

    2. Die Zielquote der Versorgung für unter Dreijährige (U3) mit Betreuungsplätzen in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen wird auf 40 % festgelegt. Es werden bis 2025/2026 nach dem derzeitigen Planungsstand – 92 (optional 102) Betreuungsplätze für U3 Kinder neu geschaffen. 

    3. Die Zielquote der Versorgung für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird als Mindeststandard auf 95 % festgelegt. Es werden nach derzeitigem Stand 163 (optional 183) Betreuungsplätze für Ü3 Kinder neu geschaffen. 

    4. Die Verwaltung führt weiterhin Gespräche mit Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege über einen möglichen Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und zum Ausbau von Plätzen für Kinder über drei Jahren in ihren Einrichtungen, sei es durch Umwandlung von vorhandenen Gruppen als auch durch Anbau von neuen Gruppen unter Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aller möglichen Investitionskostenförderprogramme. Ebenso prüft die Verwaltung die Schaffung weiterer Plätze durch den Bau neuer Einrichtungen

    5. Die Stadt Gronau übernimmt die im Rahmen des Kindertagesstätten-Ausbaus über die förderfähigen Höchstbeträge hinausgehenden Mehrkosten für die Schaffung von zusätzlichen Plätzen unter der Voraussetzung, dass eine baufachliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Baukostenberechnung ergeben hat, die vom Landesjugendamt vorgegebenen Raumprogramme nicht überschritten werden und der Träger vorhandene Kindergartenrücklagen vorrangig einsetzt. 

    6. Einzelmaßnahmen zum U3-Ausbau sowie Ü3-Ausbau werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt. 

    7. Die Stadt Gronau fährt in Ihrem Bestreben fort, zweigruppige Einrichtungen um mindestens eine Gruppe zu erweitern mit dem Ziel, die Wirtschaftlichkeit der Einrichtungen besser abzusichern und die Folgen des Fachkräftemangels zu minimieren. Neue Einrichtungen sollen mindestens einen Umfang von drei Gruppen aufweisen. 

    8. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Weiterentwicklung der heilpädagogischen Plätze und führt zunächst Gespräche mit dem jetzigen Träger der noch bestehenden zwei heilpädagogischen Gruppen der Diakonischen Stiftung Wittekindshof. Bei allen zukünftigen Planungen findet die Belegung der vorhandenen durch Land und Kommune geförderten Ressourcen vorrangig Berücksichtigung.

    9. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Containerlösung an einem Standort schnellstmöglich zu errichten.

  • Großtagespflegestelle Objekt: Graf-Arnold-Straße 3, 48599 Gronau

    Der Rat hat die Inbetriebnahme einer Großtagespflegestelle im Objekt Graf-Arnold-Straße 3 in 48599 Gronau beschlossen. Aufgrund der geltenden Investitionsförderprogramme des Bundes und des Landes NRW erfolgt der Beschluss vorbehaltlich der Verlängerung des mit der Ev. Kirchengemeinde Gronau geschlossenen Geschäftsraummietvertrages.

  •  Spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

    Der Rat befürwortet die Einrichtung einer spezialisierten Beratung bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit der Erziehungsberatung des Caritasverbandes für die Dekanate Ahaus und Vreden e.V. und hat die anteilige Finanzierung der ungedeckten Personalkosten in Höhe von 20 % für diese zusätzliche Stelle beschlossen. Die Eigenbeteiligung finanzieren der Kreis Borken, die Stadt Ahaus und die Stadt Gronau gemeinsam. 

  • Innenstadtentwicklung Stadtteil Gronau, Planung des 4. Bauabschnitts (Enscheder Straße, Theodor-Heuss-Platz, Mühlenmathe, Bahnhofstraße)

    Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst:

    1. Die Planungen für die Innenstadtentwicklung des Stadtteil Gronau werden im 4. Bauabschnitt fortgesetzt. 

    2. Der 4. Bauabschnitt umfasst die Enscheder Straße von der Dinkelbrücke bis zur Franz Kerkhoff-Straße, den Theodor-Heuss-Platz, die Mühlenmathe bis zum Grundstück Hausnummer 7 bzw. 10, die Bahnhofstraße von Theodor-Heuss-Platz bis Zollstraße, das Gebiet um das zu neu errichtende Historische Rathaus einschließlich Rathausturm und Uferbefestigung. 

    3. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung bis zur Entwurfsplanung zu entwickeln und dem Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz sowie dem Rat der Stadt Gronau vorzustellen.

  • Jahresabschluss 2020 der Landesgartenschau Gronau/Losser 2003 GmbH i.L.

    Der Rat hat das Jahresabschlussergebnis zur Kenntnis genommen. 

    Außerdem hat der Rat den Bürgermeister der Stadt Gronau ermächtigt in der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen: 

    1. Der Jahresabschluss 2020, abschließend mit einer 

    Bilanzsumme in Höhe von 15.690,17 € und einem 
    Bilanzverlust in Höhe von 46.008,92 €*

    (*davon Verlustvortrag aus Vorjahren in Höhe von 34.677,89 €) wird in der vorgelegten, von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Holler Team GmbH, Bad Oeynhausen geprüften Form festgestellt. 

    2. Der Bilanzverlust in Höhe von 46.008,92 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

    Zudem wurde beschlossen, dass der/die Vertreter/-in der Stadt Gronau in der Gesellschafterversammlung ermächtigt wird, die Entlastung des Geschäftsführers und die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zu beschließen.

  • Zentrale Bau- und Umweltdienste der Stadt Gronau Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2020 Entlastung des Betriebsausschusses

    Der Rat hat den Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss 2020 der Zentralen Bau- und Umweltdienste zur Kenntnis genommen und folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Der Rat der Stadt Gronau stellt den Jahresabschluss der Zentralen Bau- und Umweltdienste zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 3.513.813,25 Euro fest. 

    2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 381.694,69 Euro wird, auf Vorschlag der Betriebsleitung, in voller Höhe der Investitionsrücklage zugeführt. 

    3. Der Rat der Stadt Gronau erteilt dem Betriebsausschuss Entlastung.

  • Wirtschaftsplan 2022 der Zentralen Bau- und Umweltdienste

    Der Rat hat die Feststellung des Wirtschaftsplans 2022 der Zentralen Bau- und Umweltdienste beschlossen.

  • Überörtliche Prüfung der Stadt Gronau in den Jahren 2020/2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt (gpa) NRW hier: Beratungen der Fachausschüsse und Stellungnahme

    Der Rat der Stadt Gronau hat das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis genommen und beschlossen, die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugebenden Stellungnahmen, in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen, in der vorliegenden Fassung abzugeben.

  • Jahresabschluss der Stadt Gronau (Westf.) für das Haushaltsjahr 2020

    Der Rat hat folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW geprüften Jahresabschluss 2020 mit einer Bilanzsumme von 444.079.065,51 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.033.059,04 € fest. 

    2. Der festgestellte Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.033.059,04 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.

    Zudem wurde dem Bürgermeister der Stadt Gronau (Westf.) für den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

  • 18. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat hat den Erlass der 18. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Gronau (Westf.) vom 21.12.1993, mit Wirkung vom 1. Januar 2022 beschlossen. 

  • 27. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.)

    Der Rat hat den Erlass der 27. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Gronau (Westf.) vom 18.12.1980, mit Wirkung vom 1. Januar 2022 beschlossen. 

  • Neufassung und Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 173 "Nordwestlich der Brookstraße", Stadtteil Gronau (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)

    Der Rat hat Folgendes beschlossen: 

    Der Aufstellungsbeschluss für die Neufassung und Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 173 „Brookstraße – Nordwest“, Stadtteil Gronau wird gem. § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB für den folgenden Umgriff gefasst: 

    Der Aufhebungsbereich umfasst den Umgriff des am 20.04.2018 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 173 „Brookstraße – Nordwest“, Stadtteil Gronau. Das Aufhebungsgebiet liegt in der Flur 6 der Gemarkung Gronau und umfasst die Flurstücke 20, 21, 22, 25, 26, 252, 264, 265, 487, 488, 489 und 490. 

    Der Umgriff der Neufassung des Bebauungsplan Nr. 173 „Brookstraße – Nordwest“, Stadtteil Gronau, umfasst die v.g. Flurstücke mit Ausnahme der Flurstücke 252, 264 und 265. 

    Der Aufhebungsbereich umfasst die in der Planzeichnung rot umrandeten und rot flächig markierten Grundstücke.

     Die rot umrandeten Flurstücke bilden zugleich den Umgriff der Neufassung des Bebauungsplans Nr. 173 „Brookstraße – Nordwest“, Stadtteil Gronau. 

    mgriff der Aufhebung/Neufassung.


    Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung des Hinterlandes als Maßnahme der Innenentwicklung. 

  • Bebauungsplan Nr. 207 "Nieland", 4. Änderung, Stadtteil Epe (beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB)

    Der Rat hat die 4. Änderung des Bauungsplan Nr. 207 „Nieland“, Stadtteil Epe, wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB aufgestellt, für den nachfolgend näher erläuterten Geltungsbereich beschlossen. Dieser liegt am Schelverweg und umfasst das Flurstück 116 in der Flur 29 Gemarkung Epe. 

  • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 301 „Westlich der Vereinsstraße“, Stadtteil Gronau

    Der Rat der Stadt Gronau hat beschlossen: Der Bebauungsplan Nr. 301 „Westlich der Vereinsstraße“, Stadtteil Gronau, wird gem. § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB für den nachfolgend näher erläuterten Geltungsbereich aufgestellt. Das Plangebiet lieg westlich an der Vereinsstraße, südlich des Tannenkamp, östlich der Weidestraße und nördlich der Eschstraße und umfasst die Flurstücke 199, 210, 211 sowie 218 der Flur 12 in der Gemarkung Gronau. 

    Der eingezeichnete Geltungsbereich.

    Die Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses (ohne Maßstab). Ziel ist eine innerstädtische Nachverdichtung auf den Grundstücken. 

  • Gründung Projektgesellschaft Stadtwerke Gronau Glasfaser GmbH

    1. Der Rat der Stadt Gronau hat die Gründung der Stadtwerke Gronau Glasfaser GmbH (SGG) als 100%ige Tochter der Stadtwerke Gronau wie folgt beschlossen und erteilt eine entsprechende Weisung an die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Gronau:

    Der Rat der Stadt Gronau stimmt der Gründung der Stadtwerke Gronau Glasfaser GmbH (SGG) als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Gronau mit einer haftenden Eigenkapitaleinlage von max. 6,6 Mio EUR gemäß dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zu und weist die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Gronau zu einem gleichlautenden Beschluss an.

    2. Die finanztechnischen Angaben aus der AR-Vorlage SWG wurden aus wettbewerblichen Gründen und zur Sicherstellung der Vertraulichkeitsverpflichtung ggü. dem Vertragspartner Vodafone unkenntlich gemacht.

  • Einrichtung eines Unterausschusses "Obdachlosenangelegenheiten"

    Der Rat der Stadt Gronau hat die Einrichtung eines Unterausschusses zum Thema „Obdachlosenangelegenheiten“ abgelehnt.

  • Sachstand Corona-Pandemie

    Am 23. Dezember 2021 findet im Rathaus der Stadt Gronau eine Impfaktion für Kinder statt.

    Seit Mittwoch, 15.12.2021, gilt für die städtischen Dienststellen die 3G-Regel.

  • Besetzung von Ausschüssen gem. §§ 50, 58 der Gemeindeordnung NRW sowie Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Organe städtischer Gesellschaften

    Der Rat wählt auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Philipp Kirchner als Nachfolger für Nora Hassenpflug als sachkundigen Bürger in den Ausschuss für Sport, Gesundheitsprävention und Ehrenamt.

  • Mitteilungen der Verwaltung

    Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager – aktueller Sachstand:

    Es wird Bezug genommen auf die bisherigen Vorlagen 8/2021 und 8/2021 1. Ergänzung. 
    Der Beschluss des Rates der Stadt Gronau wurde zunächst dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und anschließend der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) mitgeteilt. Hierauf hat die BGE mit Schreiben vom 18.11.2021 geantwortet. Der Inhalt des Schreibens wird dem Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz und dem Rat der Stadt Gronau mitgeteilt. Außerdem hat am 13. November 2021 das Fachforum Teilgebiete getagt. Hieran haben im Auftrag der Stadt Gronau die Professoren der Technischen Hochschule Georg Agricola Dr. Peter Goerke-Mallet und Dr. Tobias Rudolph teilgenommen. Sie haben über die Sitzung ein Kurzprotokoll verfasst. Dieses wird dem Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz und dem Rat der Stadt Gronau mitgeteilt.

    Der Rat hat den aktuellen Sachstand zur Kenntnis genommen.

  • Neubau der Euregioschule Standort Gaststraße

    Der Rat hat der Vergabe der Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Neugestaltung der Außenanlagen im Rahmen des Neubaus der Euregioschule, Standort Gaststraße, zugestimmt. 

    Zudem hat der Rat der Vergabe der Estrich- und Oberbodenarbeiten zugestimmt.

  • Neugestaltung der Innenstadt in Gronau, 2. Bauabschnitt

    Der Rat hat der Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten zur Neugestaltung der Innenstadt Gronaus, 2. Bauabschnitt, zugestimmt.

  • Innenstadtentwicklung Stadtteil Gronau, 4. Bauabschnitt

    Der Vergabe der Ingenieurleistungen der Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke wurde zugestimmt.