Besuch der städtischen Dienststellen nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich


Ein entsprechender Nachweis (Impf- oder Testzertifikat) ist mitzuführen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Der Nachweis kann in Papierform oder digital erfolgen. Die Negativtestung durch einen offiziellen Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, durch einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Gemeinsam mit dem jeweiligen Nachweis ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Gronau gilt die 3G-Regelung bereits aufgrund der rechtlichen Vorgaben. Diese soll nun zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger auch auf die Besucherinnen und Besucher ausgeweitet werden.

Besuch mit und ohne Termin:

Der Rathaus-Service in Gronau und Epe steht auch ohne Terminvereinbarung zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus und den Verwaltungsnebenstellen stehen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zur Verfügung. Hierzu sind die städtischen Dienststellen telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren und Termine zu vereinbaren.

Leistungen des Rathaus-Service, die bereits von zu Hause aus erledigt werden können, sind unter Onlinedienste zu finden.