Im Erdreich des ehemaligen Hertie-Geländes befinden sich möglicherweise mehrere Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Dieser Verdacht stellte sich bei Sondierungsbohrungen heraus. Diese Verdachtspunkte müssen nun durch eine Fachfirma des Kampfmittelräumdienstes aufgegraben bzw. freigelegt werden. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen die Blindgänger entschärft werden.
Derzeit laufen die vorbereitenden Maßnahmen, wie zum Beispiel die Senkung des Grundwasserspiegels. Ab Donnerstag, 2. September, werden die fünf Verdachtspunkte freigelegt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, kann eine Entscheidung bezüglich der Evakuierung getroffen werden. Eine mögliche Entschärfung der Blindgänger würde dann am Samstag, 4. September, erfolgen.
Die Bevölkerung rund um das ehemalige Hertie-Gelände muss sich darauf einstellen, dass am Samstag, 4. September, ab 8.00 Uhr die Häuser des Evakuierungsbereichs (rot markiert) verlassen werden müssen (siehe Lageplan). Ein Aufenthalt ist in der rot umrandeten Fläche während der Zeit der Entschärfung nicht erlaubt.
Für den Zeitraum der Evakuierung kann die Bürgerhalle aufgesucht werden.
Wichtig: Pflegebedürftige und bettlägerige Personen, die in dem Evakuierungsbereich wohnen und sich nicht selbst helfen können, werden gebeten, sich umgehend mit dem Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Tel. 02562 12-236 (8 – 16 Uhr), in Verbindung zu setzen.
Wie und wann erfahre ich, ob ein Entschärfung und damit eine Evakuierung stattfindet?
Die Stadt Gronau wird auf ihrer Homepage und den Social-Media-Kanälen sowie über die lokalen Medien informieren, ob eine Evakuierung durchgeführt werden muss. Die Warn-App „NINA“ sendet für den Fall einer Evakuierung entsprechende Hinweise.
Wann muss ich das Haus verlassen?
Die Evakuierung startet am Samstagmorgen (4. September) um 8 Uhr und soll bis 10 Uhr abgeschlossen sein. Zu Beginn der Evakuierungsmaßnahmen wird durch die Warn-App „NINA“ und den sozialen Medien informiert. Außerdem werden die Evakuierungsmaßnahmen durch die städtischen Sirenen eingeleitet.
Bei Räumungsbeginn ist der Evakuierungsbereich umgehend zu verlassen. Die Feuerwehr sowie Ordnungskräfte kontrollieren, ob die Wohnungen verlassen wurden. Den Anweisungen der Sicherheits- und Rettungskräfte ist Folge zu leisten. Ein Verbleib im Evakuierungsbereich ist verboten.
Wie erfahre ich, wann die Evakuierung beendet ist?
Die Stadt Gronau informiert über die Social-Media-Kanäle und über die lokalen Medien über das Ende der Evakuierung. Darüber hinaus wird die Warn-App „NINA“ die Entwarnung mitteilen.
Lageplan: