Bundestagswahl 2021 in Gronau


Am 26. September findet die Bundestagswahl 2021 statt. Auch in Gronau werden die wahlberechtigten Bürger*innen dazu aufgerufen ihre Stimme abzugeben.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Ende 33. Kalenderwoche/Anfang 34. Kalenderwoche versendet. Wie gewohnt haben dann die Bürger*innen die Möglichkeit mit ihrer Wahlbenachrichtigung persönlich entweder im Wahlbüro in Gronau (Kurt-Schumacher-Platz 9) oder Epe (Eper Amthaus, Agathastraße 39) oder am Wahltag in dem ihnen zugewiesenen jeweiligen Wahllokal zu wählen. Vor Ort kann auch flexibel und ohne Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Hierzu muss lediglich der Personalausweis mitgebracht werden.

Wer per Briefwahl wählen möchte und die Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgebildeten QR-Code oder über den Link www.wahlschein.de den Wahlschein für die Briefwahl beantragen. Wem dies nicht möglich sein sollte, hat auch die Möglichkeit den Wahlschein per E-Mail zu beantragen: m.koesters@gronau.de

Um postalisch oder persönlich einen Wahlschein zu beantragen, ist der umseitige Wahlscheinantrag auszufüllen. Anschließend kann dieser per Post zurück an die Neustraße 31 geschickt oder in den oben genannten Wahlbüros abgegeben werden.

Die Wahlbüros sind ab Dienstag, 17. August 2021, zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Das Wahlbüro am Kurt-Schumacher-Platz 9 ist zusätzlich an folgenden Samstagen geöffnet: 21.08., 28.08., 04.09., 11.09. und 18.09.21, jeweils von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.


Wahlhelfer*innen gesucht!

Für die Durchführung der Wahl benötigt die Wahlbehörde engagierte Bürger*innen als Wahlhelfer*innen, die am Wahlsonntag zuverlässig die Stimmenabgabe und Stimmenauszählung in den Wahllokalen sicherstellen. Besondere Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Wahlhelfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Bürger*in der Stadt Gronau sein. Des Weiteren ist Teamfähigkeit gefragt und die Person soll gesundheitlich dazu in der Lage sein, das Ehrenamt auszuüben.

Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers/einer Wahlhelferin gehört insbesondere die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe und Auszählung der Stimmzettel. Eine Einweisung in die wahrzunehmende Aufgabe ist selbstverständlich.

Für die Tätigkeit direkt am Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 Euro gezahlt.

Haben Sie Fragen, benötigen Sie detaillierte Informationen oder ist Ihr Interesse bereits geweckt, dann rufen Sie gerne im Wahlbüro der Stadt Gronau unter 02562 12-411 oder 02562 12-412 an. Alternativ können Sie auch eine Email an m.koesters@gronau.de schreiben.

Informationen der Bundesregierung zur Bundestagswahl 2021 finden Sie unter www.bundesregierung.de/bundestagswahl-2021

Die Broschüre der Bundesregierung „Schwarzrotgold 02/2021: Demokratie“ ist im Wahlbüro der Stadt Gronau erhältlich.