Trotz der seit einigen Tagen stagnierenden oder sinkenden 7-Tages-Inzidenz in vielen Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird es vorläufig noch in keiner Kommune eine Aufhebung der Notbremse geben.
Da der zurückliegende und bisher geltende Drei-Tages-Zeitraum aber auch die Ostertage mit zum Teil eingeschränkten Test- und Meldeprozessen betrifft, hat das Gesundheitsministerium mit Wirkung vom 07. April die Coronaschutzverordnung geändert: Für eine Aufhebung der Notbremse-Regelung sind künftig mindestens sieben Tage mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und eine stabile Tendenz erforderlich.
Damit müssen NRW-Kommunen, die gerade erst unter einen Inzidenzwert von 100 gekommen sind, länger warten, bis die Corona-Notbremse gelockert werden darf.
In welchen Kommunen die Notbremse aktuell greift, ist dieser Allgemeinverfügung zu entnehmen: www.mags.nrw.
Der Kreis Borken gehört auch hierzu.
Presseinformation des Landes NRW
Coronaschutzverordnung, gültig ab dem 07.04.2021 (Änderungen sind gelb markiert)