Wertstoffhof nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten


Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland (EGW) weist darauf hin, dass der Wertstoffhof grundsätzlich nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden darf. Auch wenn die dortigen Kontakte an der frischen Luft stattfinden, ist die Wahrung eines Mindestabstandes beispielsweise beim Abladen oder bei der Abrechnung nicht immer problemlos möglich.

Insbesondere mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen ist diese Regelung zum Schutze der Besucher*innen sowie Mitarbeiter*innen daher dringend einzuhalten.

Auf die Maskenpflicht weisen auch entsprechende Schilder auf dem Wertstoffhof hin.