Folgende Regeln sind zu beachten:
- Maskenpflicht am Sitz- und Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und bei Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen – darüber hinaus hinaus wird überall dort, wo der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, das Tragen einer Maske dringend empfohlen – das gilt insbesondere für die Fußgängerzonen
- Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen (Sport, Theater, Kino usw.) auf 100 Personen ab 4. Tag der Feststellung der „Gefährdungsstufe 2“, wenn kein besonderes Konzept beim Gesundheitsamt vorgelegt wurde (damit wäre sonst eine Teilnehmerzahl bis 500 im Freien bzw. 250 Innenraum möglich)
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Grünanlagen u.ä.) auf maximal 5 Personen oder wie bisher Personen aus 2 häuslichen Gemeinschaften oder ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Eheleute, Lebenspartner - dies gilt ebenfalls für die Besetzung von Tischen innerhalb von Gastronomiebetrieben
- Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr für Gastronomiebetriebe sowie für den gleichen Zeitraum ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol (auch im Einzelhandel, in Tankstellen etc.)
- Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feste aus herausragendem Anlass auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum (z. B. Gaststätten). Zudem wird dringend empfohlen, Treffen in privaten Räumen auf ein Minimum zu beschränken
Die Pressemitteilung des Kreises Borken können Sie hier nachlesen