Der Kreis Borken hat den Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit aktuell steigender Tendenz überschritten. Am 17.10.2020 (Stand 00.00 Uhr) lag der Kreis Borken mit 38,2 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner nach den hier maßgeblichen Zahlen des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen oberhalb des 7-Tages-Inzidenz-Wertes von 35.
Die Allgemeinverfügung für alle Städte und Gemeinden im Kreis Borken ist ab dem 18.10.2020 gültig.
Mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 für den Kreis Borken treten nun auch die vorgesehenen landeseinheitlichen Schutzmaßnahmen des § 15a Abs. 3 CoronaSchVO in Kraft.
Die Feststellung der Gefährdungsstufe 1 gem. § 15a Abs. 2 Satz 3 CoronaSchVO kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert von 35 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) über einen Zeitraum von sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.
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