Kanalreinigung in Gronau


Eine Untersuchung der Abwasserkanäle (die WN berichteten) beginnt am Montag, 9. November 2020, für einen weiteren Bereich in Gronau und ist für folgende Straßen in vorgesehen: 

Ackerstraße, Albrechtstraße (von Ochtruper Straße bis Alter Postweg), Alter Postweg (vom Heerweg bis Gildehauser Straße), August-Hahn-Straße (von Bülowstraße bis Kaiserstiege), Bayernstraße, Bonhoefferring, Bülowstraße, Feldstiege, Fichtestraße, Franz-Friemel-Straße, Franzstraße, Freiherr-von-Vincke-Straße, Friedrich-Fröbel-Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Grünstiege (von Vereinsstraße bis Alter Postweg), Gudszentstraße, Hardenbergring, Herbertstraße, Holstenstraße, Huyssenstraße, Jägers Weide, Kaisers Kamp, Kaiserstiege, Kantstraße, Kastanienweg, Konermanns Weide, Leibnizweg, Lessingstraße, Moltsgoren, Olympiaweg, Ottostraße, Pestalozzistraße, Piepenbrocks Kamp, Preußenstraße, Scharnhorststraße, Schopenhauerweg, Schwabenstraße, Vereinsstraße (von Willi-Daume-Weg bis Grünstiege), Westfalenstraße, Wiesenstraße und Willi-Daume-Weg.

 Die notwendige Kanalspülung erfolgt mit Hochdruck. Der im Kanal aufgebaute Überdruck oder Unterdruck kann sich bis in die Sanitärbereiche bzw. Keller der angeschlossenen Häuser auswirken: Wasseraustritt und Geruchsprobleme können die Folge sein.

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Gronau ist für jedes Grundstück ein geeigneter Kontrollschacht einzubauen. Der Kontrollschacht ist für jeden Hausanschluss auf dem privaten Grundstück direkt hinter der Grundstücksgrenze herzustellen. Die Kontrollschächte müssen jederzeit frei zugänglich und von einer Person zu öffnen sein. Eine Überbauung oder Bepflanzung des Kontrollschachtes ist unzulässig. Sie sind oft die einzige Möglichkeit, einen Störungsfall (Verstopfung) relativ problemlos zu beheben.

Wenn kein frei zugänglicher und belüfteter Kontrollschacht vorhanden ist, können Probleme in Form von Geruchsbelästigungen und/oder Rückstau in den Hausanschlussleitungen besonders dort auftreten, wo

  • Kontrollschächte verdeckt sind oder die Anschlussleitung geschlossen ist, so dass der Überdruck in der Hausanschlussleitung vor Eintritt in das Gebäude nicht entweichen kann.
  • ·keine oder vom Querschnitt her unzureichende Entlüftung über das Dach vorhanden ist. Der über die Anschlussleitung ins Haus kommende Überdruck kann nicht entweichen - Folge: Die Wasservorlage, die als Geruchsverschluss bei Sanitäranlagen dient (z. B. bei Toiletten, Waschbecken, Bodenabläufen usw.), wird heraus gedrückt.
  • verschmutzte Siphons und somit geringe Wasservorlagen vorhanden sind, die durch entstehenden Unterdruck leer gezogen werden. Wenn die Geruchsverschlüsse leer gezogen wurden und es im Haus nach Abwasser riecht, sollte man an allen Stellen, an denen sich ein Geruchsverschluss (Siphon) befindet, Wasser nachlaufen lassen (Toiletten, Waschbecken usw.) und lüften.
  • Hausanschlussleitungen verschmutzt sind

und/oder

  • keine Rückstauklappe in der Kanalanschlussleitung vorhanden ist.

Falls es zu den oben beschriebenen Unregelmäßigkeiten kommen sollte, ist bitte umgehend die Besatzung des Spülfahrzeuges zu informieren. Beim Auftreten von Gerüchen bitte die Räume lüften und die Wasservorlagen der Siphons / Geruchverschlüsse der sanitären Einrichtungen füllen, um so wieder eine Geruchssperre zum Kanalnetz herzustellen.

Für Schäden, die aus den oben genannten Gründen entstehen, kann das Abwasserwerk keine Haftung übernehmen.

 Wir bitten darum, auch Mitbewohner und insbesondere ältere und hilfsbedürftige Menschen zu informieren. Weiterhin bitten wir um Verständnis, wenn es zeitweise zu Behinderungen im Straßenverkehr und vor Grundstückszufahrten kommt.

Die Arbeiten sind stark witterungsabhängig und können sich daher zeitlich verschieben.

Zu Rückfragen steht vom Abwasserwerk Herr Richard Hoffs unter 02562/717-613 zur Verfügung.