Anliegerversammlung Neustraße, II. Bauabschnitt, wird verschoben


Die Durchführung dieser Anliegerversammlung ist gemäß des Kommunalabgabengesetzes NRW verpflichtend – und zwar immer dann, wenn es um eine beitragspflichtige Straßenbaumaßnahme geht. Die Verwaltung muss frühzeitig eine Versammlung durchführen um den von dem Vorhaben betroffenen Eigentümern/Erbbauberechtigten die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorstellen zu können.

Die zunächst für den 05. November 2020 geplante Anliegerversammlung muss jedoch aufgrund der neuen Coronaschutzverordnung verschoben werden. Neuer Termin ist der 10. Dezember 2020. Die Anlieger*innen wurden schriftlich informiert und zum neuen Termin eingeladen.