Noch auf der Suche nach einem vielseitigen Weihnachtsgeschenk oder einer kleinen Aufmerksamkeit für Freunde und Bekannte? Auch wenn die Bonusgutschein-Aktion inzwischen abgelaufen ist, kann der Stadtgutschein weiterhin erworben und damit ein Stück Heimat verschenkt werden.
Weitere Infos dazu gibt es unter www.stadtgutschein-gronauepe.de. Dort sind auch alle örtlichen Geschäfte, Gastronomen und Dienstleister aufgeführt, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können.
Ihre Geschäfte dürfen Einzelhändler an den Adventssonntagen allerdings nicht öffnen. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster beschlossen. Die außer Vollzug gesetzte Regelung sah eigentlich vor, dass Einzelhändler zur Entzerrung der Kundenströme ausnahmsweise an Sonntagen in der Weihnachtszeit öffnen dürfen. Diese Regelung der Coronaschutzverordnung wurde nun gekippt.
Auch die Weihnachtsmärkte können, wie bereits berichtet, leider nicht stattfinden. Dennoch sorgen die großen Weihnachtsbäume und die stimmungsvolle Beleuchtung in den Zentren von Gronau und Epe für weihnachtliche Atmosphäre beim Einkaufen.