Voraussetzung: Die Einrichtungen müssen durch individuelle Sicherheitskonzepte und Maßnahmen die Einhaltung strenger Hygieneregeln sicherstellen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen teilt mit, dass in der Ministerpräsidentenkonferenz am 30.04.2020 beschlossen wurde, den Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben ab dem 04.05.2020 wieder zu ermöglichen. Dazu zählen etwa Museen und Tierparks.
Auch die Spielplätze sollen nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab Donnerstag (07. Mai) wieder geöffnet werden können. Hier gelten für Begleitpersonen die bekannten Abstandsregeln von 1,5 Metern.
Auch bestimmte Bildungsangebote, wie z.B. bei Volkshochschulen und Musikschulen, dürfen stattfinden, sofern Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet sind.
Die Änderungen treten – mit Ausnahme der Spielplätze – zum 04.05.2020 in Kraft und gelten vorerst bis zum 10. Mai 2020.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August komplett untersagt. Darunter fallen beispielsweise Volksfeste, Spezialmärkte und Jahrmärkte sowie Kirmesveranstaltungen, (Musik)Festivals sowie Schützen- oder Weinfeste.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appelliert: „Gerade für die Betreiber, die nach den ab Montag geltenden Neuregelungen ihren Betrieb wieder aufnehmen können, ist das sicherlich eine Erleichterung. Aber ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger: So schön ein Besuch im Tierpark oder im Museum auch ist, haben die Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben nach wie vor oberste Priorität. Nur wenn wir hier alle an einem Strang ziehen, können wir langsam, Schritt für Schritt wieder ein möglichst normales Leben führen.“
Vor allem im Hinblick auf die Spielplätze verdeutlicht der Minister: „Ich finde es absolut wichtig, dass wir unseren Kindern das Spielen an der frischen Luft wieder ermöglichen. Eins ist dabei ganz wichtig: Dass die Eltern Verantwortung übernehmen und ihrerseits Abstand halten. Ich habe großes Vertrauen, dass alle wissen, worum es jetzt geht und das so umsetzen. Öffnung und verantwortliches Verhalten müssen Hand in Hand gehen.“
Die aktualisierte Coronaschutzverordnung ist hier abrufbar: