Lockerungen auch für Übernachtungsangebote
Der Landesgesetzgeber hat mit Wirkung vom 11. Mai die geänderte Coronaschutzverordnung auf den Weg gebracht. Die Lockerungen aus verschiedenen Lebensbereichen werden dort amtlich bekanntgegeben. Insbesondere gibt es die Konkretisierung im Bereich der Gastronomie. Sie gilt für den Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen oder auch (Eis-)Cafés. Auch weitere Dienstleistungen wie Kosmetik, Nagelstudios oder Maniküre sind wieder zugänglich.
In Hotels, Pensionen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken noch bis einschließlich 17. Mai 2020 untersagt, macht die neue Verordnung deutlich. Dahingehend sind Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen zu touristischen Zwecken ab diesem Montag (11. Mai) wieder erlaubt.
Bei allen geänderten Maßnahmen sind jeweils die gültigen Hygiene- und Infektionsschutzstandards einzuhalten. Darauf weist die Stadtverwaltung ausdrücklich hin. Neben den direkten Verpflichtungen aus der Verordnung gibt es jetzt eine aktuelle Anlage zur Coronaschutzverordnung, die die Hygiene- und Infektionsschutzstandards ausführlich darstellt.