25 % Bonus auf jeden Stadtgutschein


Vertreterinnen und Vertreter der Werbegemeinschaften, des Wirtevereins nutzten die Gelegenheit, mit Bürgermeister Rainer Doetkotte und Katharina Detert vom Stadtmarketing, für den Stadtgutschein zu werben.

Der Haupt- und Finanzausschusses folgte dem Antrag der Werbegemeinschaften (City-Ring und Eper Werbegemeinschaft-EWG), der Gronauer Tafel und des Wirtevereins und stellte 250.000 Euro als Zuschuss für das Stadtgutschein-System zur Verfügung.

 

Ab sofort können die Bonus-Gutscheine in der Gronauer Touristinfo an der Konrad-Adenauer-Straße erworben werden. Dafür wird das bereits bekannte Stadtgutschein-System für Gronau und Epe genutzt.


Die Touristinfo hat ab Freitag, den 29.05.2020 bis auf weiteres folgende Sonderöffnungszeiten

Montags bis freitags 10 - 18 Uhr, samstags 10 - 14 Uhr.

Neben der Touristinfo ist der Bonus-Gutschein ab Montag auch online unter www.stadtgutschein-gronauepe.de erhältlich.

Pro Person kann ein Bonus-Gutschein in Wert von bis zu 100 Euro gekauft werden. Jede Person, die einen Aktionsgutschein erwirbt, bekommt 25 Prozent zusätzlich als Bonus. Das gilt für den gesamten Aktionszeitraum bis zum 30. September 2020. Zur Verfügung stehen die Werte 10, 25, 50 und 100 Euro. Damit sollen möglichst viele Kunden die Möglichkeit zum Erwerb von Gutscheinen erhalten.

 

„Ich begrüße es sehr, dass diese außergewöhnliche Wirtschaftsförderung für den Handel und die Gastronomie einstimmig beschlossen wurde.“, so Bürgermeister Rainer Doetkotte. Und Stephan Gründken (Vorsitzender Wirteverein Gronau & Epe) ergänzt: "Dem Einzelhandel und der Gastronomie helfen diese Gutscheine vor allem, wenn sie möglichst zeitnah eingelöst werden.“

 

Dem Rat der Stadt Gronau war auch der soziale Aspekt wichtig, der ebenfalls berücksichtigt wurde. Personen, die eine der folgenden Sozialleistungen erhalten, erhalten 40 Prozent auf den Kauf eines Stadtgutscheins in der Touristinfo:

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
  • Leistungen der Grundsicherung oder Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ein aktueller Nachweis/Bescheid ist vorzulegen.

 

Unternehmen, die noch nicht bei dem Stadtgutschein dabei sind, können sich immer noch anmelden unter www.stadtgutschein-gronauepe.de.

Weitere Informationen: https://www.gronau-inside.de/Stadtgutschein