Die Stadt Gronau weist darauf hin, dass in diesem Jahr das Abbrennen von Osterfeuern untersagt ist.
Gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus (CoronaSchVO) sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen mit den bekannt gemachten Ausnahmen verboten.
Folglich fallen auch die Brauchtumsfeuer, bei denen grundsätzlich eine Vielzahl von Personen anwesend sind, unter den Passus "Zusammenkunft/ Ansammlung".
Aus diesem Grund wird der Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Gronau in diesem Jahr keine Anmeldungen von Osterfeuern entgegennehmen.
Der jetzt bereits gesammelte Schlagabraum im landwirtschaftlichen Bereich darf unter Berücksichtigung der Auflagen der "Allgemeinverfügung zur Verbrennung von Schlagabraum im Gebiet der Stadt Gronau" vom 06.10.2010, nachzulesen unter: https://www.gronau.de/dateien-bilder-pdf/pdf/ortsrecht/3/allgemeinverfuegung.pdf?cid=19a , ausnahmsweise in diesem Jahr bis einschließlich zum 09.04.2020 ohne vorherige Anmeldung beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung der Stadt Gronau verbrannt werden.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass während der Verbrennung eine Zusammenkunft von mehr als zwei Personen verboten ist."