Ebenso wird in den Schulen der Stadt Gronau eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 vorgehalten. Jede Schule organisiert diese Notbetreuung für die eigenen Schülerinnen und Schüler. Durch die allgemeine Weisung des MAGS vom 13.03.2020 sind die Schulräume für eine solche Notbetreuung weiterhin geöffnet.
Die Angebote der Notbetreuung an Schulen gelten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6, deren Eltern (Erziehungsberechtigte) beide beruflich als sog. Schlüsselpersonen im Bereich von kritischen Infrastrukturen tätig sind. Im Fall von Alleinerziehenden muss ebenfalls eine berufliche Tätigkeit als Schlüsselperson im Bereich von kritischen Infrastrukturen vorliegen. Welche Berufsgruppen als in kritischer Infrastruktur beschäftigt gelten und weitere wichtige Details entnehmen Sie bitte den anliegenden „Informationen zur Einrichtung der Notfallbetreuung“.
Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.
Der Bedarf an einer Notbetreuung an den Schulen ist umgehend bei der Schulleitung mittels des Formblatts „Bedarfabfrage“ anzuzeigen. Gleichzeitig ist eine Bescheinigung des Arbeitsgebers mittels des Formblatts „Bescheinigung Arbeitgeber“ vorzulegen. Downloads: Infoblatt - Bedarfsabfrage - Bescheinigung Arbeitgeber