Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat jetzt mitgeteilt, dass die „Notbetreuung“ für Kinder in Schulen und Kindertagesstätten neu geregelt wird: Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, können künftig auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil eine sogenannte „Schlüsselperson“ ist, eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorliegt und die Betreuung der Kinder nicht anderweitig organisiert werden kann. Es müssen nicht länger von beiden Elternteilen Bescheinigung vorgelegt werden. Dies gilt nach Auskunft des Landes ab kommenden Montag, 23. März 2020. Zusätzlich hat das Land angekündigt, dass die Betreuung auch auf das Wochenende und die Ferien ausgeweitet wird.
Ansprechpersonen für Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind die jeweiligen Kita- und Schulleitungen. Bei darüber hinausgehenden Fragen und falls kein Betreuungsvertrag besteht, können sie sich im Falle der Kindertagesbetreuung ab Montag an das Jugendamt Gronau wenden. Bei Fragen zur Betreuung von Schulkindern ist dann das Schulamt für den Kreis Borken erreichbar.
Der Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung zur Unabkömmlichkeit von Beschäftigten und alle weiteren Informationen sind auf der Internetseite www.kreis-borken.de/notfallbetreuung bereitgestellt und werden über die Einrichtungen verteilt. Die Sorgeberechtigten melden mit diesen Unterlagen ihre Bedarfe für eine Notfallbetreuung bei den Kitas, Tagespflegestellen und Schulen an. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule, Kita oder Tagespflegestelle aufzunehmen, treffen dann die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen.
„Schlüsselperson“ sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die einzelnen Bereiche sind auf der Internetseite des Kreis Borken (s.o., unter der Rubrik Links/Downloads) zu finden.
Weiterhin gelten aber folgende Regelungen:
Kinder können nur in Notfallgruppen betreut werden, wenn
· die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
· die Kinder nicht in Kontakt stehen zu infizierten Personen,
· seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
· die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet (den Link gibt es auf der Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus) ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Über die weitere Entwicklung wird laufend über das Internet unter www.kreis-borken.de/coronavirus sowie über Facebook, Twitter und Instagram berichtet. Auf dieser Internetseite finden Sie darüber hinaus Informationen rund um das Coronavirus.